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Wohngeld beantragen - Mietzuschuss
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle (Nach Terminvereinbarung):
Hier finden Sie den Link zur Online-Terminvergabe
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Unterlagen
Um eine zügige rechtliche Prüfung zu gewährleisten, werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
Alle unten aufgeführten Dokumente werden ebenfalls bei einem Weiterleistungsantrag/Erhöhungsantrag benötigt:
- Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
- Miet- bzw. Untermietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters
- Bei Zuzug aus einer anderen Stadt ist eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle vorzulegen
- Nachweise über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
- Lückenlose Kontoauszüge der letzten zwei Monate aller Haushaltsmitglieder zu allen Konten
(auch evtl. Sparkonten, Depot etc.) - Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung (alternativ die letzten zwölf Lohnabrechnungen)
- ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
- ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
- ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
- ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
- ggf. Bewilligungbescheid über Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)
- ggf. Krankengeldbescheid
- ggf. Elterngeldbescheid
- ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters
Kosten
keine
Hinweise und Besonderheiten
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Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Siehe auch
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Downloads
- Antrag auf Mietzuschuss
- Anlage: Vermieterbescheinigung
- Anlage: Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage: Untervermietung
- Antrag Bildung und Teilhabe
- Ergänzende Erklärung
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Schritt für Schritt zum Wohngeld
- Verdienstbescheinigung Auszubildende
- Verdienstbescheinigung
- Vordruck ab 4 Personen
- Bescheinigung Krankenkasse
- Übersicht: benötigte Unterlagen Mietzuschuss
Zuständige Einrichtung
Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle (Nach Terminvereinbarung):
Hier finden Sie den Link zur Online-Terminvergabe
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Um eine zügige rechtliche Prüfung zu gewährleisten, werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
Alle unten aufgeführten Dokumente werden ebenfalls bei einem Weiterleistungsantrag/Erhöhungsantrag benötigt:
- Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
- Miet- bzw. Untermietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters
- Bei Zuzug aus einer anderen Stadt ist eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle vorzulegen
- Nachweise über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
- Lückenlose Kontoauszüge der letzten zwei Monate aller Haushaltsmitglieder zu allen Konten
(auch evtl. Sparkonten, Depot etc.) - Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung (alternativ die letzten zwölf Lohnabrechnungen)
- ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
- ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
- ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
- ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
- ggf. Bewilligungbescheid über Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)
- ggf. Krankengeldbescheid
- ggf. Elterngeldbescheid
- ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Für die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/674790/show