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eID-Karte für EU- und EWR-Bürger*innen
Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Die eID-Karte soll die Lücke für EU-Staatsangehörige schließen, die in Bezug auf den elektronischen Identitätsnachweis zwischen dem Personalausweis (deutsche Staatsangehörige) und dem elektronischen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Staatsangehörige) besteht. Die eID-Karte sorgt dafür, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
Wichtig
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und kein Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Elektronischer PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Mithilfe des "PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes" ist es für Personen mit einer Meldeadresse in Deutschland möglich,
• den Online-Ausweis selbst zu aktivieren und
• die PIN des Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Die PIN wird mittels POSTIDENT-Verfahren an die Meldeanschrift versendet.
Hinweise gibt es unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
Die Änderung der PIN kann trotzdem weiterhin persönlich bei den Bürgerdiensten erfolgen.
Alter und Gültigkeit
Die Beantragung ist ab der Vollendung des 16. Lebensjahres eigenständig möglich. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre und kann nicht verlängert werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Unterlagen
Personalausweis
Kosten
37,00€
Bearbeitungsdauer
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Die eID-Karte soll die Lücke für EU-Staatsangehörige schließen, die in Bezug auf den elektronischen Identitätsnachweis zwischen dem Personalausweis (deutsche Staatsangehörige) und dem elektronischen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Staatsangehörige) besteht. Die eID-Karte sorgt dafür, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
Wichtig
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und kein Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Elektronischer PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Mithilfe des "PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes" ist es für Personen mit einer Meldeadresse in Deutschland möglich,
• den Online-Ausweis selbst zu aktivieren und
• die PIN des Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Die PIN wird mittels POSTIDENT-Verfahren an die Meldeanschrift versendet.
Hinweise gibt es unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
Die Änderung der PIN kann trotzdem weiterhin persönlich bei den Bürgerdiensten erfolgen.
Alter und Gültigkeit
Die Beantragung ist ab der Vollendung des 16. Lebensjahres eigenständig möglich. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre und kann nicht verlängert werden.
Personalausweis
37,00€
eID, Bürgerbüro, Personalausweis, elektronisch, Identitätsnachweis, Aktivierung, Freischaltung, Zurücksetzen, Passwort vergessen, PIN https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/680512/showStefan
Holten
2
Andre
Hürtgen
2
Nina
Lennartz
2
Pia
Müller
2
Jakob
Meul
48
Martina
Larkamp
2
Ina
Gomez-Urquiza
2
Nina
Briese
2