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Anliegerbescheinigung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Die Antragstellung kann grundsätzlich nur schriftlich (per Mail) erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf Anliegerbescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Vollmacht
Kosten
Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung beträgt 24,-- € je Grundstück und ist innerhalb eines Monats zu zahlen.
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Zuständige Einrichtung
Liegenschaftswesen/ Geschäftsstelle GEE
Stadtverwaltung Nebenstelle
Schülergasse 6
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
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Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Die Antragstellung kann grundsätzlich nur schriftlich (per Mail) erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
- Antrag auf Anliegerbescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Vollmacht
Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung beträgt 24,-- € je Grundstück und ist innerhalb eines Monats zu zahlen.
Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbeträge, Ausgleichsbeiträge, Umlegungsaisgleichsleistungen https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/829250/showMelanie
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