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Biotonne
Beschreibung
Merkblatt für die richtige Benutzung der Bio-Tonne
Die Bioabfallentsorgung in der Stadt Erkelenz in der heutigen Form ist noch relativ jung.
Daher ist es natürlich, dass bei dieser Neuerung im Abfallentsorgungsangebot der Stadt Erkelenz im Zusammenhang mit der Nutzung der Bio-Tonne zunächst noch vermehrt Bedenken, Probleme und Fragen aufgeworfen werden.
Nachfolgende Ausführungen sollen Ihnen zusätzlich zum Abfallkalender helfen, diese auszuräumen.
Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass eventuelle Befürchtungen hinsichtlich "latenter gesundheitlicher und hygienischer Gefährdungspotenziale" nicht notwendig sind. Untersuchungen von Fachleuten in dieser Hinsicht haben ergeben, dass eine vierzehntägige Abfuhr von Bioabfällen grundsätzlich unbedenklich ist. Allerdings sollten immungeschwächte Personen wie z.B. Asthmatiker bei der Bestückung der Bio-Tonne Vorsicht walten lassen, da eben dort, wo organisches Material verrottet, Pilze und Bakterien entstehen.
Dennoch sind bedingt durch die Abfallart gerade in wärmeren Monaten Fliegen, Maden und Gerüche zusätzlich sicher eine wenig angenehme Begleiterscheinung, die aber auch mit dem Abfallverhalten der Bürger einhergeht.
Nachfolgend daher einige Tipps, Anregungen, aber auch zwingende Erfordernisse für die Benutzung der Bio-Tonne, die Sie (Ihre Mieter) beachten sollten.
Grundsätzlich gilt es, dafür zu sorgen, dass so wenig Feuchtigkeit wie möglich in die Bio-Tonne gelangt oder dass diese, wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt, aufgesaugt wird, so dass Fäulnisprozesse (gefördert z.B. durch Verdichten des eingebrachten Materials) vermieden werden.
Die einfachste und unkomplizierteste Lösung für feuchte Bioabfälle ist, diese im Zweifelsfalle wie bisher in gegebenenfalls undurchlässigen Tüten oder dergleichen verpackt in die Restabfalltonne zu geben. Das vorhandene Restabfallbehältervolumen dürfte diese in der Regel doch recht gering anfallende Menge noch verkraften können.
Eine Pflicht, alle Bioabfälle auch tatsächlich über die Bio-Tonne zu entsorgen, besteht nicht.
Hierbei kommt den Bürgern zusätzlich zugute, dass in der Stadt Erkelenz nicht wie die eine oder andere Nachbarkommune im Kreis Heinsberg ein Verwiegesystem zur Gebührenerhebung eingeführt hat.
Möchte man diese Variante nicht wählen, weil die Entsorgungsmöglichkeiten, die die Bio-Tonne grundsätzlich bietet, voll ausgeschöpft werden sollen oder reicht wider Erwarten das Restabfall-Tonnenvolumen doch nicht aus, sollte folgendes beachtet werden:
- Niemals flüssige Abfälle wie z.B. Soßen, Suppen einfüllen, erst recht nicht in größerer Menge,
- unvermeidbare Feuchtigkeit binden durch Einwickeln des Biomülls in eine Lage Zeitungspapier (keine Illustrierte) oder durch Verwendung von Papiertüten,
- Fleisch-, Wurst- oder Fischreste besonders gut einwickeln oder erst kurz vor dem oder am Entleerungstag in die Tonne geben,
- Küchenabfälle abwechselnd mit Grüngut aus dem Garten, aber nicht gepresst, in der Tonne schichten,
- auf jeden Fall den Deckel der Tonne geschlossen halten (dann haben Fliegen erst gar keine Chance ihre Eier abzulegen, aus denen sich später Maden entwickeln können),
- Grasschnitt vor Eingabe in die Tonne möglichst anwelken / trocknen lassen,
- den Tonnenboden (und zur Vermeidung einer Verdichtung auch zwischendurch) mit grobem Material (z.B. Strauchwerk, Zweige, Häckselgut) auslegen; ersatzweise hilft auch zerknülltes Papier von Tageszeitungen (keine Illustrierten oder hochglanzbeschichtete Zeitungsbeilagen) oder eine Lage Pappe (dies kann auch im Winter vor dem Festfrieren bewahren); die Bio-Tonne darf dabei nicht als zusätzliche Papiertonne missbraucht werden,
- weitere Materialien, die vereinzelt oder in geringer Menge eingeworfen geeignet sind, Feuchtigkeit zu binden: Papiertaschentuch, -serviette, Küchenkrepppapier, Eierkarton, gelöschter Kalk, Gesteinsmehl oder Tonmehl (Bentonit),
- nach Möglichkeit nach der Abfuhr die Tonne austrocknen lassen (ideal aber sicher nicht in jedem Fall möglich wäre natürlich ein vorheriges Auswaschen des Behälters),
- zum Vorsortieren im Haushalt und zum Einfüllen in die Tonne Papiertüten verwenden,
- keinesfalls Beutel aus Plastik oder "kompostierbare" Plastiktüten verwenden; die "kompostierbaren" Plastiktüten lassen sich in der Tonne und auf der Kompostieranlage so gut wie nicht von normalen Plastiktüten unterscheiden, es besteht daher für den Bürger die Gefahr, dass die Bio-Tonne wegen "falscher" Befüllung ungeleert stehen bleibt oder aus gleichem Grund die Annahme an der Kompostieranlage verweigert wird, was zu zusätzlichen erheblichen Kosten der Entsorgung des "unreinen" Materials für die Kommune führt,
- im Sommer den Behälter nach Möglichkeit an einen schattigen Platz stellen,
- im Winter den Behälter nach Möglichkeit an einen frostsicheren Platz stellen; sollte der Biomüll an der Tonnenwand festfrieren, sollte er im Interesse einer vollständigen Leerung kurz vor der Abfuhr gelöst werden; das Abfuhrunternehmen ist für die Entleerbarkeit der Bio-Tonne nicht verantwortlich.
Abschließend noch einige Beispiele dessen, was grundsätzlich über die Bio-Tonne entsorgt werden darf und was in keinem Fall. Es versteht sich allerdings, dass auch diese Aufzählung nicht abschließend sein kann.
Erlaubt sind:
Alles, was auch über die Grünabfuhr entsorgt werden darf; Blumenerde, Brotreste; Eierschalen; Federn, Fleisch- und Fischreste; Gebäck, gekochte und rohe Speisereste, Gemüsereste, Gräten; Haare, Häckselgut; Kaffeesatz samt Papierfiltertüte, Kartoffelschalen, Kleintierstreu (aus Sägemehl, Stroh und Heu jedoch ohne Kot -insbesondere von fleischfressenden Tieren), Knochen, Küchenabfälle (roh oder gekocht) aus privaten Haushalten; Milchprodukte; natürliche Käserinden und Wurstpellen; Obstreste; Papiertüten; Sägespäne von unbehandeltem Holz, Salatreste; Teebeutel ohne Schnur, Teesatz; ungefärbte Haushaltspapiere (Küchenkrepp, Papiertaschentücher) in kleinen Mengen Zeitungspapier (Tageszeitung) in kleinen Mengen.
Nicht erlaubt sind:
Asche; buntes Papier (z.B Illustrierte); Fette; Gummi; Holzpallets; Kehricht, Keramik, Kleidung, Kunststoffe, Küchen- und Kantinenabfälle aus gewerblichen Betrieben; Leder; Medikamente, mineralisches Kleintierstreu; Öle; Papier oder Pappe in größerer Menge, Plastiktüten (auch "kompostierbare" sollten nicht verwendet werden), Porzellan; Sägespäne von behandeltem Holz, Schadstoffe (z.B. Batterien, Farbe, Lacke), Staubsaugerbeutel und deren Inhalt; Tapeten, Textilien; Verkaufsverpackungen jeglichen Materials (diese gehören in die Gelbe Tonne/den Gelben Sack oder in die Glasabfuhr); Windeln; Zigarettenfilter
Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-219
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E-Mail: ulrike.beiderbeck@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-200
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E-Mail: lucia.spoljaric@erkelenz.de