Friedhof: Beisetzungsgenehmigung
Beschreibung
Vor der Einäscherung eines Leichnams ist eine Genehmigung bei der zuständigen Friedhofsbehörde einzuholen, aus der hervorgeht, auf welchem Friedhof die Urne anschließend beigesetzt wird.
- Sterbefallbescheinigung des Standesamtes
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Antrag auf Zuteilung einer Grabstelle
 
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keine
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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                                            Friedhofsangelegenheiten
                                            
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- Straße: Johannismarkt Hausnummer: 17
 - PLZ: 41812 Ort: Erkelenz
 
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558 
 - Telefon:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-342
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E-Mail: susanne.gruenter@erkelenz.de
 
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Telefon: 02431 85-289
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E-Mail: kristina.jansen@erkelenz.de