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Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass

Kurzbeschreibung

 

Hinweis für Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:

Anliegen von Besucher*innen mit Termin werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Bei geringem Publikumsverkehr, können ggfls. auch weitere Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet werden. Insbesondere an sogenannten Brückentagen sowie vor und während der Schulferien ist mit einem sehr hohen Besucheraufkommen zu rechnen, so dass Anliegen ohne Termin in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschreibung

Reisepässe dienen als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht und werden deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

Bitte informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Reisepass ausgestellt. 
Die Beantragung muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen. 
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.

Antragstellung für Personen unter 18 Jahre 

Besonderer Hinweis:
Neue gesetzliche Regelung zur Beantragung von Kindereisepässen zum 01.01.2024

Kinderreisepässe können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verlängert, aktualisiert oder neu ausgestellt werden. Die bereis ausgestellten Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Anstelle eines Kindereisepasses kann ein Personalausweis (für Reisen innerhalb der EU) sowie ein Reisepass beantragt werden.

Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten stellen. Dennoch ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Die Abholung für Personen unter 18 Jahre erfolgt durch den Sorgeberechtigten.

 

Reisepass (Expresslieferung) 
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen oben beschriebenen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Bei Beantragung vor 11 Uhr kann der Reisepass schon nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden (Eine verbindliche Zusage durch die Stadt Erkelenz für die rechtzeitige Herstellung durch die Bundesdruckerei kann nicht gegeben werden).

Vorläufiger Reisepass 
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt nur 1 Jahr. 
Zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen wird bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ein Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets) benötigt. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen  des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

Weitere Besonderheiten bei Reisepässen 
48-Seiten-Pass
für Geschäftsleute und Vielreisende

Zweitpass für Geschäftsleute und Vielreisende, soweit eine schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses seitens des Arbeitgebers vorgelegt wird oder die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Die Gültigkeitsdauer eines Zweitpasses beträgt immer maximal 6 Jahre.

Benötigte Unterlagen

  • Bisheriger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
  • Personalausweis
  • bei erstmaliger Antragstellung in Erkelenz das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit gemäß Fotomustertafel

zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

 

 

Euro

Reisepass (ab 24 Jahre)

70,00

Reisepass (unter 24 Jahre)

37,50

Reisepass, vorläufiger (ein Jahr gültig)

26,00

Reisepass (48 Seiten)

zusätzlich 22,00

Reisepass (Expressverfahren, innerhalb drei Werktage)

zusätzlich 32,00

 

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