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Sperrgut anmelden

Online-Dienst

Beschreibung

In der Stadt Erkelenz besteht ein bürgerfreundliches Müllsammelsystem. Nahezu alle Wertstoffe und Abfälle werden am Haus durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen abgeholt. Dabei wird jede Wertstoff- bzw. Abfallart durch besondere Sammelgefäße (z.B. für Altglas, Altpapier, Leichtverpackungen, Restmüll) erfasst.
Zusätzlich werden noch Grünabfälle und Sperrmüll einschließlich der Haushaltskältegeräte am Haus abgeholt.

Die Stadt stellt jedem Haushalt einen Müllkalender zu, der die jeweils gültigen Abfuhrtermine und Einzelheiten zur Abfallentsorgung enthält. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen das städtische Umwelttelefon unter der Nummer 02431 / 85-200 oder 85-219 zur Verfügung.

Informationen zu den Müllgebühren finden Sie unter der Dienstleistung "Abfall".

Sperrgutanmeldung 
Sie haben die Möglichkeit, die Sperrgutanmeldung online vorzunehmen. Bitte klicken Sie hierfür auf den nachfolgenden Link.

 

Entsorgung von Sperrgut
Bei Bedarf können die Anschlussnehmer des Stadtgebietes Erkelenz die Abfuhr ihrer Abfälle, die zum Sperrmüll gehören, über den Link (siehe "Onlinedienstleistung") oder telefonisch (02431/9744-21) bei der von der Stadt Erkelenz beauftragten Entsorgungsfirma Drekopf Recyclingzentrum Erkelenz GmbH anmelden und erhalten von dort einen Termin, an dem die Abfuhr stattfinden wird. Darüber hinaus besteht seit dem vergangenen Jahr die Möglichkeit, Sperrmüll (2x pro Haushalt und Jahr jeweils max. 2 cbm - zuzüglich eventueller Abfälle, die unter die Elektroschrottverordnung fallen) selbst zu den Anlagen des Kreises Heinsberg in Rothenbach und Gangelt-Hahnbusch zu bringen und dort kostenlos abzugeben. Voraussetzung für diese Form der Entsorgung ist, dass an den Annahmestellen eine gesonderte jährlich befristete Berechtigungskarte in Verbindung mit dem Bundespersonalausweis vorgelegt wird. Diese Berechtigungskarte wird zurzeit den interessierten anschlussberechtigten Haushalten nur auf Anfrage beim Ordnungsamt der Stadt Erkelenz (Zi. 42 oder 43, Tel. 02431/85-219 oder 85-200) namensbezogen ausgestellt und dort ausgehändigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur bei Vorlage dieser Selbstanliefer-Berechtigungskarte eine kostenfreie Sperrmüllannahme an den Anlagen des Kreises gewährleistet ist. Sonstige Anlieferungen sind gebührenpflichtig und vor Ort in bar zu begleichen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen