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Meldewesen: Gewerbezentralregisterauskunft

Online-Dienst

Beschreibung

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Dienstleistungen in unserem virtuellen Amt wahrzunehmen. Sparen Sie sich die Fahrt zum Bürgerbüro und erledigen Sie Ihre Anliegen bequem von zuhause. Buchen Sie hier einen Termin für das virtuelle Amt. Terminbuchung virtuelles Amt

 

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:

Anliegen von Besucher*innen werden seit März 2026 ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet. In dringenden Ausnahmefällen können Anliegen auch ohne entsprechenden Termin bearbeitet werden, allerdings müssen Sie sich hierbei auf eine wesentlich längere Wartezeit einstellen.

 

Zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Ausschreibungen und für behördliche Erlaubnisse können Gewerbezentralregisterauskünfte beantragt werden.

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße von Firmen oder Geschäftsführern im Rahmen ihrer Tätigkeit gespeichert. Es ist ähnlich zu sehen wie das Führungszeugniss bei natürlichen Personen.

Die Belegart 1 dient der Auskunft an den Betroffenen und die Belegart 9 dient der Auskunft an eine Behörde (bitte Anschrift der jeweiligen Behörde bereithalten).

Die Beantragung muss persönlich am Hauptwohnsitz erfolgen.

Bei Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft über das Gewerbe, ist der Antrag in der Gemeinde/Stadt des Firmensitzes zu stellen.

Sie können den Antrag auch im Internet stellen auf der Seite des Bundesamtes für Justiz. (LINK zum BfJ)

  • Personalausweis bzw. Reisepass 
  • Falls die Auskunft über eine Firma erfolgen soll, einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. die Handelsregisternummer

Bürgerbüro

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Zuständige Kontaktpersonen