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Seniorenveranstaltung: Zuschuss

Beschreibung

Der Kreis Heinsberg fördert Seniorenveranstaltungen nach seinen Richtlinien über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit 2,05 EUR pro Zuschuss berechtigter Person.

Für den Bereich der Stadt Erkelenz sind die Zuschussanträge bei der Stadt Erkelenz zu stellen und werden auch von dieser bewilligt und ausgezahlt.

Voraussetzungen:

  • der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind;
  • förderfähig sind je Ortsteil grds. bis zu 3 Veranstaltungen pro Jahr;
  • förderfähig sind nur Veranstaltungen mit altenpflegerischer Zielsetzung;
  • die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein.
  • die Zuschüsse werden nur im Rahmen der Haushaltsmittel des Kreises Heinsberg gewährt.

keine

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