Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Fischereischein und Fischereiprüfung

Kurzbeschreibung

 

Hinweis für Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:

Anliegen von Besucher*innen mit Termin werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Bei geringem Publikumsverkehr, können ggfls. auch weitere Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet werden. Insbesondere an sogenannten Brückentagen sowie vor und während der Schulferien ist mit einem sehr hohen Besucheraufkommen zu rechnen, so dass Anliegen ohne Termin in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschreibung

  • Jugendfischereischeine
  • Jahresfischereischeine
  • Fünfjahresfischereischeine sind frühestens ab dem 14. Lebensjahr unter Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses möglich

Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen dem 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt und ist für das laufende Kalenderjahr gültig.

Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und ein Fünfjahresfischereischein für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig.

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Personalausweis
  • Vorheriger Fischereischein oder Fischereiprüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischeinen)

Persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

  • 8,00 € Jugendfischereischein
  • 16,00 € Jahresfischereischein
  • 48,00 € Fünfjahresfischereischein

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen