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Fischereischein und Fischereiprüfung

Kurzbeschreibung

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:

Anliegen von Besucher*innen werden seit März 2026 ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet. In dringenden Ausnahmefällen können Anliegen auch ohne entsprechenden Termin bearbeitet werden, allerdings müssen Sie sich hierbei auf eine wesentlich längere Wartezeit einstellen.

Beschreibung

  • Jugendfischereischeine
  • Jahresfischereischeine
  • Fünfjahresfischereischeine sind frühestens ab dem 14. Lebensjahr unter Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses möglich

Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen dem 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt und ist für das laufende Kalenderjahr gültig.

Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und ein Fünfjahresfischereischein für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig.

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Personalausweis
  • Vorheriger Fischereischein oder Fischereiprüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischeinen)

Persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

  • 8,00 € Jugendfischereischein
  • 16,00 € Jahresfischereischein
  • 48,00 € Fünfjahresfischereischein

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen