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Kindertagespflege: Beratung rund um das Thema Kindertagespflege, Erteilung Pflegerlaubnis, Vermittlung von Kindertagespflegepersonen

Beschreibung

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales vermittelt auf Wunsch für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 14 Jahren geeignete Kindertagespflegepersonen, die die Betreuung eines oder mehrerer Kinder in einer sehr individuellen Form übernehmen.
 
Für die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson muss ein Betreuungsaufwand von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich für mindestens 3 Monate vorliegen. Absolute Ausnahme von dieser Regelung mit kürzeren Betreuungsphasen bieten hier nur die so genannten Randbetreuungszeiten.
 
 

Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine solche Pflegeerlaubnis erteilt werden kann sowie zur Höhe der Geldleistung, die Kindertagespflegepersonen gewährt wird, empfehlen wir eine persönliche Kontaktaufnahme.

Benötigte Unterlagen:
Bedarfsanzeige zur Kindertagespflege