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Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung und Sorgeerklärung für Kinder: Beurkundung

Beschreibung

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie beurkundet:
  • Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für eine nichtverheiratete Mutter.
  • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.

Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich. Terminabsprache erbeten.

 
 

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