Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung und Sorgeerklärung für Kinder: Beurkundung
Beschreibung
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
- Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Die Unterhaltsverpflichtung für eine nichtverheiratete Mutter.
- 
Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich. 
Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich. Terminabsprache erbeten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- 
                                            Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
                                            - 
                                                        - Straße: Johannismarkt Hausnummer: 17
- PLZ: 41812 Ort: Erkelenz
 
- 
                                                        - Telefon:
 02431 85-0
- Fax:
 02431 70558
 
- Telefon:
 
- 
                                                        
Zuständige Kontaktpersonen
- 
    
    
- 
                                    Telefon: 02431 85-259 
 
- 
    
    
- 
                                    Telefon: 02431 85-136 
- 
                                    E-Mail: jessica.kluettermann@erkelenz.de 
 
