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Pflegekinderdienst

Beschreibung

  • Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien und ihren Kindern
  • Übernahme des Lebensunterhaltes der Pflegekinder und eines Anerkennungsbeitrages für die Pflegeeltern in bestimmten Fällen nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
  • Durchführung von Fortbildungen sowie von gemeinsamen Veranstaltungen zur Förderung des Kontaktes der Pflegefamilien untereinander
  • Hilfe und Begleitung beim Kontakt zwischen Pflegekind und leiblicher Familie
  • Werbung und Schulung von Personen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessierten (Pflegefamilien gesucht)
  • Pflegeverhältnisse

 Der Pflegekinderdienst ist erster Ansprechpartner für:

  • Pflegeeltern, die ein Kind aus einer anderen Familie aufgenommen haben
  • Pflegekinder, die in einer anderen Familie leben
  • Junge Menschen, die ein Geschwisterkind aus einer anderen Familie haben
  • Eltern, deren Kind in einer anderen Familie lebt
  • Dies gilt auch für Familien, in denen ein Pflegekind aus dem Verwandtenkreis lebt.

Für alle Fragen rund um eine Adoption wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Kreises Heinsberg, Tel.: 02452 13-0.

Personen, die ein fremdes Kind länger als sechs Wochen bei sich aufnehmen, benötigen in der Regel eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, die vom Pflegekinderdienst erteilt wird.

Das Jugendamt vermittelt unter anderem Kinder und Jugendliche in

  • Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege und Vollzeitpflege

keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen