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Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) zur Erziehung: Hilfen
Beschreibung
Aufgabenbereiche
BERATUNG
- Erziehungs- und Familienberatung
- Trennungs- und Scheidungsberatung
FRÜHE HILFE FÜR FAMILIEN
- Ehrenamtliche Paten unterstützen junge Familien in Alltagssituationen.
- Familienhebammen
VERMITTLUNG VON ERZIEHERISCHEN HILFEN/ EINGLIEDERUNGSHILFE
- Hilfen in der Familie, z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft
- Hilfen außerhalb der Familie, z.B. Pflegefamilie, Heimerziehung
- Hilfen für junge Volljährige
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
FAMILIENGERICHTSHILFE
- In den Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht ist das Jugendamt verfahrensbeteiligt.
- Es wird auf einen gemeinsamen Konsens für die Sorgerechts- und Umgangsregelung hingearbeitet.
- Wir informieren und unterstützen das Gericht im Hinblick auf den Interessenschutz der Kinder.
An uns können sich wenden:
- Alleinerziehende Eltern und Elternpaare
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
- Menschen, die sich Sorgen um die Entwicklung von ihnen bekannten Kindern machen.
Die Zuständigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern. Außer in dringenden Fällen bitten wir um telefonische Terminabsprache
keine
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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