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Zuschuss: Hilfsmittel zur Förderung der freien Jugendhilfe

Online-Dienst

Beschreibung

 

Gefördert werden die notwendigen Anschaffungen von Gruppenmaterial von freien Trägern der Jugendhilfe: z.B. Beschäftigungs- und Spielmaterial, Werkzeug, Sachbücher für die Gruppe, Fachliteratur für Gruppenleitung, Fahrt- und Lagergeräte, kleine Sportgeräte, Musikanlagen, technische Geräte u. ä.

Zuschuss zu Hilfsmitteln:

  • für nicht vermögenswirksame Beschaffungen bis zu 75 % der Kosten,
  • für vermögenswirksame Beschaffungen bis zu 50 % der Kosten, höchstens aber
    1.500,00 EUR. Als vermögenswirksame Anschaffung gelten Gegenstände ab 410,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, die selbständig nutzungsfähig sind. Es gilt eine Zweckbindung von mindestens 5 Jahren.

Online-Antrag

oder

Schriftlicher Antrag 

und

3 Vergleichsangebote bei Anschaffungen mit einem Volumen über 350,00 EUR

oder

1 Angebot/Rechnung bei Anschaffungen mit einem Volumen unter 350,00 EUR

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für den Online-Antrag wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.

keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen