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Spielplätze: Sondernutzung
Beschreibung
Die Sondernutzung eines Spielplatzes für verschiedene Aktivitäten muss schriftlich, unter Angabe von Telefonnummer und Adresse bei der Stadt Erkelenz beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Genehmigung mit einhaltbaren Regeln, die mitzuführen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, der Müll ist zu entsorgen und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
Benötigte Unterlagen:
schriftlicher Antrag (auch per E-Mail)
keine
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-113
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E-Mail: eva.beckers@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-327
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E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de