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Spielplätze: Sondernutzung

Beschreibung

Die Sondernutzung eines Spielplatzes für verschiedene Aktivitäten muss schriftlich, unter Angabe von Telefonnummer und Adresse bei der Stadt Erkelenz beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Genehmigung mit einhaltbaren Regeln, die mitzuführen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, der Müll ist zu entsorgen und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.

Benötigte Unterlagen:
schriftlicher Antrag (auch per E-Mail)

keine

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen