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Zuschuss: Schulung ehrenamtlich Tätiger

Online-Dienst

Beschreibung

Gefördert werden Kurse und Lehrgänge von freien Trägern der Jugendhilfe, die auf die Schulung und Aus- bzw. Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit oder auf die haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet sind.

 

Förderungsfähig sind Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Pro Veranstaltung sind mindestens 5 Zeitstunden Schulungsarbeit nachzuweisen. Die Förderungsdauer beträgt 5 Tage. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.

 

Zuschuss:

 

    • 11,00 EUR pro Tag und Teilnehmendem.

 

    • Für Ehrenamtliche, die an Kursen der Landesjugendämter, Akademien und Jugendbildungsstätten teilnehmen: 5,50 EUR pro Tag und Teilnehmendem.

Online-Antrag

oder

Schriftlicher Antrag 

und

Programm mit Tageseinteilung

und

Finanzierungsplan

 

Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben (optional)

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für den Online-Antrag wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.

keine