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Friedhof: Ausstellung eines Leichenpasses

Beschreibung

 

Gemäß § 17 des aktuellen Bestattungsgesetzes NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

 

  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
  • Amtsärztliches Zeugnis

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