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Vollstreckungswesen

Beschreibung

Der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung aller öffentlich-rechtlicher und teilweise privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Erkelenz. Darüber hinaus nimmt die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde die Beitreibung von Geldforderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe vor.

Vollziehungsbeamten: Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!!!

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