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Friedhof: Verzicht auf eine Grabstätte
Beschreibung
Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne des § 24 Abs. 4 der Friedhofssatzung (künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale) kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen. Der Antrag auf Verzicht einer Grabstätte ist formgebunden.
Benötigte Unterlagen:
Nur der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte kann einen Antrag auf Verzicht stellen.
Sparen Sie sich Wartezeit und nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung!
Die Gebühr richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Friedhofsangelegenheiten
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-342
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E-Mail: susanne.gruenter@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-289
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E-Mail: kristina.jansen@erkelenz.de