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Friedhof: Verzicht auf eine Grabstätte

Beschreibung

Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne des § 24 Abs. 4 der Friedhofssatzung (künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale) kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen. Der Antrag auf Verzicht einer Grabstätte ist formgebunden.

Benötigte Unterlagen:

Nur der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte kann einen Antrag auf Verzicht stellen.

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Die Gebühr richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen