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Friedhof: Verzicht auf eine Grabstätte

Beschreibung

Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne des § 24 Abs. 4 der Friedhofssatzung (künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale) kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen. Der Antrag auf Verzicht einer Grabstätte ist formgebunden.

 

Nur der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte kann einen Antrag auf Verzicht stellen.

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Die Gebühr richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen