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Schmutzwasser: Ermittlung Gebührentatbestände

Beschreibung

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensplittung, werden in Erkelenz Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem tatsächlich verbrauchten Frischwasser das anhand des Wasserzählers im Gebäude ermittelt wird. Wasser, das tatsächlich nicht in den städtischen Kanal gelangt, kann durch geeignete Zwischenzähler ermittelt werden und so von der Abwassergebühr ausgenommen werden. Wird Niederschlagswasser in einer Zisterne aufgefangen und als Brauchwasser im Haushalt genutzt, z.B. zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, muss die in den Kanal geleitete Wassermenge durch geeignete Zähler ermittelt werden. Hierfür sind Abwassergebühren zu entrichten. Die Regenwassernutzungsanlagen sind vom Tiefbauamt abzunehmen. Der Zählerstand ist dem Tiefbauamt jährlich anzugeben.

Es werden die in § 28 der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz aufgeführten Schmutzwassergebühren erhoben.

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