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Fäkalschlammentsorgung
Beschreibung
Grundstücke im Außenbereich, die nicht an die städtische Kanalisation angeschlossen sind, entwässern über sogenannte Kleinkläranlagen. Die Abfuhr des hierbei entstehenden Fäkalschlamms wird je nach Anlage in regelmäßigen Abständen von der Stadt Erkelenz durchgeführt.
Benötigte Unterlagen:
Die Fäkalschlammentsorgung kann formlos telefonisch oder schriftlich beantragt werden.
Für die Entsorgung sind Abwassergebühren zu entrichten. Die Gebühren werden anhand des Frischwasserverbrauchs ermittelt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt/städtischer Abwasserbetrieb
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-158
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E-Mail: stefanie.feiter@erkelenz.de