BIS: Suche und Detail

Nutzungsänderung: Baugenehmigung

Beschreibung

Eine Nutzungsänderung ist eine Form der Baugenehmigung, die einen Bauantrag gem. § 60 BauO NRW voraussetzt. Die Notwendigkeit des Verfahrens innerhalb des Genehmigungskomplexes hängt von der Relevanz der Nutzungsänderung ab und deren mögliche Auswirkungen auf Gebäude und Umwelt. Somit ist es verständlich, dass kleinere Änderungen einer Nutzung z. B. von Kleingewerbe A in Kleingewerbe B innerhalb eines Gebäudes einen wesentlich geringeren Prüfungsaufwand nach sich ziehen als solche Nutzungsänderungen, die eine schädliche Auswirkung befürchten lassen.

Benötigte Unterlagen:
Erhebungsvordrucke stehen online hier zur Verfügung

Gemander, Daniel

SG I

Altorte + Nordost

Zi: 311

Tel.: 332

Wallmeier, Matthias

SG II

Mitte + Süd

Zi: 306

Tel.: 312

Daun, Dorothee

SG III

Süd + Denkmäler

Zi: 315

Tel.: 313

Kallentin, Kris

SG IV

Nord + Südost

Zi: 307

Tel.: 389

Alt-Berverath

Bellinghoven

Denkmäler

Berverath

Alt-Kuckum

Commerden

Hohenbusch

Borschemich

Alt-Keyenberg

Erkelenz Innenstadt

Lövenich

Fronderath

Gipco

Genehen

Katzem

Geneiken

Kaulhausen

Granterath

Kleinbouslar

Genfeld

Oberwestrich

Hetzerath

 

Genhof

Unterwestrich

Immerath

 

Gerderath

Venrath

Kückhoven

 

Gerderhahn

 

Oerath

 

Golkrath

 

Scheidt

 

Grambusch

 

Tenholt

 

Houverath

 

 

 

Hoven

 

 

 

Holzweiler

 

 

 

Keyenberg

 

 

 

Kuckum

 

 

 

Lentholt

 

 

 

Matzerath

 

 

 

Mennekrath

 

 

 

Moorheide

 

 

 

Neuhaus

 

 

 

Schwanenberg

 

 

 

Terheeg

 

 

 

Westrich

 

 

 

Wockerath

siehe Bauantrag

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen