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Stadtreinigung

Beschreibung

Die Stadt Erkelenz hat in ihrer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung die Reinigung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen. Ebenso obliegt die Reinigung der Fahrbahnen, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile, den angrenzenden Grundstückseigentümern. Mit der Reinigung dieser Straßen bzw. Straßenteile hat die Stadt ein Privatunternehmen beauftragt.

Aufgabenbereich des Baubetriebshofes:

  • Durchführung der Straßen- und Gehwegreinigung entlang der städtischen Grundstücke entsprechend den Bestimmungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz 
  • Reinigung der Marktflächen nach Markttagen/Kirmessen 
  • Entleerung von Papierkörben 
  • Saisonale Reinigungen, z.B. Herbstlaub 
  • Sonderreinigungen nach Veranstaltungen, z.B. Karneval 
  • Reinigung der Straßen im Rahmen der Gefahrenabwehr

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen