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Zuschuss: Maßnahmen zum Jugendschutz

Beschreibung

Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen des Jugendschutzes, insbesondere der Suchtgefährdung (Alkohol, Drogen, Nikotin usw.) von freien Trägern der Jugendhilfe.

Antragsfrist:

Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Zuschuss: 
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt. 
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag (kein Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
  • Kosten- und Finanzierungsplan

keine

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen