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Zuschuss: Familienerholung
Beschreibung
Der Zuschuss soll Eltern, Pflegeeltern oder alleinerziehenden Elternteilen die Möglichkeit geben, eine gemeinsame Ferienfahrt zu unternehmen und so die Erziehungskraft der Familien zu stärken. Antragsberechtigt sind die freien Träger der Jugendhilfe. Die Familienerholung soll in Familienferienheimen und ähnlichen Einrichtungen stattfinden. Es muss mindestens eine Hauptmahlzeit angeboten werden und eine mit einer der Erholung förderlichen familienpädagogischen Betreuung verbunden sein.
Antragsfrist:
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Mindestdauer 14 Tage. Maximal 21 Tage. Zuschuss:
- für Familien / Alleinerziehende mit 1 und 2 Kindern - pro Person und Tag: 5,50 EUR
- für Familien / Alleinerziehende mit 3 und 4 Kindern - pro Person und Tag: 8,00 EUR
- für Familien / Alleinerziehende ab 5 Kinder - pro Person und Tag: 9,50 EUR
Benötigte Unterlagen:
- Antrag vom Träger der Jugendhilfe (siehe Formular)
- Einkommensnachweis
- Nachweis - Wohnsitz Stadt Erkelenz
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
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Telefon: 02431 85-113
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E-Mail: eva.beckers@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-327
-
E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de