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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Online-Dienst

Beschreibung

Bei berechtigtem Interesse (z. B. bei Erwerb eines Grundstückes) kann bei der Bauaufsichtsbehörde erfragt werden, ob zu Lasten eines Grundstückes eine Baulast eingetragen ist. Das Auskunftsersuchen erfolgt über den Online-Antrag. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück/e) bereitzuhalten.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.

Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der nachgefragten Grundstücke und ob Baulasteintragungen vorliegen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen