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Bauantrag

Beschreibung

Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und Gebäuden muss in der Regel ein Bauantrag zur Prüfung dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Vorhaben, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen und deren Beurteilung gem. § 62 BauO NRW erfolgt oder die im Freistellungsverfahren gem. § 63 BauO NRW an die Behörden weiterzuleiten sind.

Benötigte Unterlagen: 
Erhebungsvordrucke stehen online hier zur Verfügung

Für die Erteilung einer Baugenehmigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebONRW) erhoben.