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Führerschein International

Kurzbeschreibung

 

Hinweis für Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:

Anliegen von Besucher*innen mit Termin werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Bei geringem Publikumsverkehr, können ggfls. auch weitere Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet werden. Insbesondere an sogenannten Brückentagen sowie vor und während der Schulferien ist mit einem sehr hohen Besucheraufkommen zu rechnen, so dass Anliegen ohne Termin in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschreibung

Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheines.

In welchen Ländern ein internationaler Führerschein Pflicht ist, kann z.B. über die jeweilige Botschaft erfragt werden. Für die Beantragung eines internationalen Führerscheines ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheines Voraussetzung.

Der Antrag wird durch das Bürgerbüro aufgenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weitergeleitet (Bearbeitungsdauer ca. 3-4 Wochen).

Bei direkter Beantragung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung erfolgt die Ausstellung des internationalen Führerscheines in der Regel unmittelbar bei Antragstellung. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der Kreisverwaltung.

Bürgerbüro

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen