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Bebauungsplan

Beschreibung

Der Bebauungsplan, der als verbindlicher Bauleitplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Der Bebauungsplan setzt für ein Teilgebiet der Gemeinde unter anderem durch Zeichnung und Text die Lage, die Art der Nutzung, z. B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, und das Maß der Nutzung, z. B. Geschosszahl, Grundflächen- und Geschossflächenzahl, und die überbaubare Grundstückfläche von Baugrundstücken rechtsverbindlich fest.

Die Möglichkeiten der Bestimmungen im Bebauungsplan sind in der Baunutzungsverordnung geregelt.

Der Bebauungsplan bestimmt die Lage, die Größe und Nutzung öffentlicher Flächen, z. B. für Verkehrswege, Grünanlagen, Sportplätze oder sonstige Einrichtungen der Infrastruktur und reserviert Flächen für sonstige Nutzungen.

Der Bebauungsplan gilt für alle Grundstücke in seinem räumlich exakt begrenzten Bereich, seinem Geltungsbereich.

Aus dem Plan kann somit z. B. abgelesen werden, welche Nutzungsart, z. B. Wohnen oder Gewerbe, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus ist über die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche ersichtlich, wo gebaut werden darf.

Der Bebauungsplan wird als Satzung durch den Rat der Stadt beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich.

Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren. BAUAUFSICHTS- UND HOCHBAUAMT

In der Stadt Erkelenz wurden durch den Rat bisher mehr als 300 Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen als Satzung erlassen. Die rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie hier.

Über die jeweiligen Geltungsbereiche der Bebauungspläne wird im Planungsamt der Stadt Auskunft erteilt.

Der Bebauungsplan und seine Begründung wird zu Jedermanns Einsicht im Planungsamt bereitgehalten und über den Inhalt Auskunft erteilt. Eine Kopie des Bebauungsplanes kann im Planungsamt auch erworben werden.

Zuständige Einrichtungen