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Friedhof: Genehmigung von Grabmalen

Beschreibung

Gemäß §§ 22 und 23 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Erkelenz der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Genehmigung erfolgt dann nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks – TA Grabmal.

 

Auch ist hierbei zu beachten, dass der Nutzungsberechtigte oder eine von ihm bevollmächtigte Person der Friedhofsverwaltung spätestens sechs Wochen nach der Fertigstellung der Grabmalanlage die Dokumentation der Abnahmeprüfung und die Abnahmebescheinigung entsprechend der TA Grabmal vorzulegen hat.

 

Antragsformular 2-fach

Skizze der Grabmalanlage 2-fach

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Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.

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