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Ausstellung einer Mobil-Ticket-Kundenkarte

Online-Dienst

Beschreibung

Ausstellung einer Mobil-Ticket-Kundenkarte

 Voraussetzung für die Ausstellung einer Mobil-Ticket-Kundenkarte ist der Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt. Sollten Sie diese Leistungen hier nicht beziehen, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sozialleistungsträger, der dann die Ausstellung einer Kundenkarte für Sie überprüfen kann.

Die Kundenkarte für das Mobil-Ticket berechtigt zum Erwerb eines Mobil-Tickets zum aktuellen Preis. Das Mobil-Tickets berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit den AVV-Verkehrsmitteln innerhalb des Kreises Heinsberg. Es ist personengebunden und nicht übertragbar, die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.

Das Mobil-Ticket besteht aus einer Kundenkarte, welche Sie hier online beantragen können, und der dazugehörigen monatlichen Wertkarte.  Die Kundenkarte wird kostenlos ausgestellt. Die Wertkarte – das eigentliche Mobil-Ticket – kaufen Sie monatlich in den KundenCentern, Vorverkaufsstellen oder direkt in den Bussen der WestVerkehr gegen Vorlage Ihrer Kundenkarte hinzu (das Mobilticket ist nicht bei der DB erhältlich). Die Nummer der Kundenkarte ist auf die Wertkarte zu übertragen, das Mobil-Ticket gilt nur in Verbindung mit der dazugehörigen Kundenkarte sowie einem amtlichen Lichtbildausweis des Ticketinhabers.

Das Mobil-Ticket können Sie ab dem Monat erwerben, in dem Sie erstmals Sozialleistungen erhalten. Wenn Sie keine Sozialleistungen mehr erhalten, entfällt auch Ihr Anspruch ein Mobil-Ticket.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto NRW benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.

Informationen zu den aktuellen Kosten für das Mobil-Ticket finden Sie hier.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen