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Anliegerbescheinigung

Beschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht und Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Beitragserhebungen.

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bei Grundstücken, bei denen die antragstellende Person nicht Eigentümer*in des Grundstücks ist, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung finden Sie anbei.

Die Antragstellung kann grundsätzlich nur schriftlich (per Mail) oder als Online-Dienstleistung erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.

  • Antrag auf Anliegerbescheinigung
    • Vollmacht

Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung beträgt 24,-- € je Grundstück und ist innerhalb eines Monats zu zahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen