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Anliegerbescheinigung
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht und Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Beitragserhebungen.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bei Grundstücken, bei denen die antragstellende Person nicht Eigentümer*in des Grundstücks ist, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung finden Sie anbei.
Die Antragstellung kann grundsätzlich nur schriftlich (per Mail) oder als Online-Dienstleistung erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
- Antrag auf Anliegerbescheinigung
- Vollmacht
Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung beträgt 24,-- € je Grundstück und ist innerhalb eines Monats zu zahlen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Liegenschaftswesen/ Geschäftsstelle GEE
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- Schülergasse 6
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-256 - Fax:
02431 85-9256
- Telefon:
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- Liegenschaftswesen / Geschäftsstelle Umlegung / GEE
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- Schülergasse 6
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-256 - Fax:
02431 85-9256
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-111
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E-Mail: melanie.houben@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-255
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E-Mail: patricia.schmitz@erkelenz.de