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Friedhof: Beisetzungsgenehmigung
Vor der Einäscherung eines Leichnams ist eine Genehmigung bei der zuständigen Friedhofsbehörde einzuholen, aus der hervorgeht, auf welchem Friedhof die Urne anschließend beigesetzt wird.
Benötigte Unterlagen:
- Sterbefallbescheinigung des Standesamtes
-
Antrag auf Zuteilung einer Grabstelle
Kosten
keine
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Vor der Einäscherung eines Leichnams ist eine Genehmigung bei der zuständigen Friedhofsbehörde einzuholen, aus der hervorgeht, auf welchem Friedhof die Urne anschließend beigesetzt wird.
Benötigte Unterlagen:
- Sterbefallbescheinigung des Standesamtes
-
Antrag auf Zuteilung einer Grabstelle
keine
Beisetzung, Genehmigung, Friedhofsangelegenheiten https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1422/showHerr
Manfred
Müller
335
Frau
Susanne
Grünter
335