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 Friedhof: Beisetzungsgenehmigung

Vor der Einäscherung eines Leichnams ist eine Genehmigung bei der zuständigen Friedhofsbehörde einzuholen, aus der hervorgeht, auf welchem Friedhof die Urne anschließend beigesetzt wird.

Benötigte Unterlagen:

  • Sterbefallbescheinigung des Standesamtes
  • Antrag auf Zuteilung einer Grabstelle

Kosten

keine

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  • Friedhofssatzung

Zuständige Einrichtung

Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Manfred Müller:
Tel: 02431 85-289
E-Mail: manfred.mueller@erkelenz.de
Frau Susanne Grünter:
Tel: 02431 85-342
E-Mail: susanne.gruenter@erkelenz.de
Friedhof: Beisetzungsgenehmigung

Vor der Einäscherung eines Leichnams ist eine Genehmigung bei der zuständigen Friedhofsbehörde einzuholen, aus der hervorgeht, auf welchem Friedhof die Urne anschließend beigesetzt wird.

Benötigte Unterlagen:

  • Sterbefallbescheinigung des Standesamtes
  • Antrag auf Zuteilung einer Grabstelle

keine

Beisetzung, Genehmigung, Friedhofsangelegenheiten https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1422/show
Friedhofsangelegenheiten
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Manfred

Müller

335

02431 85-289
manfred.mueller@erkelenz.de

Frau

Susanne

Grünter

335

02431 85-342
susanne.gruenter@erkelenz.de
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