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Wohnberechtigungsschein und Wohnungssuchende: Leitfaden
Leitfaden für Wohnungssuchende und Personen, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten
Die Stadt Erkelenz übt lediglich eine beratende Funktion hinsichtlich der Vermittlung von Wohnraum im Stadtgebiet aus. Auch werden nicht alle freien Wohnungen des Stadtgebietes Erkelenz registriert, in der Regel handelt es sich überwiegend um öffentlich geförderte Wohnungen.
Was kann ich als Wohnungssuchender tun?
Sie können sich bei der Stadt Erkelenz, Baubetriebs- und Grünflächenamt, Zimmer 335, als „wohnungssuchend“ registrieren lassen. Hierzu benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis. Gleichzeitig empfehlen wir, sich bei den ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften, z. B. Bauverein Erkelenz und LEG, als wohnungssuchend zu melden.
Das Internet sowie die Tagespresse bieten gute Möglichkeiten eine Wohnung zu finden, ebenso wie entsprechende Internetportale, wie z. B. immobilienscout24, immoworld.de u.a.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was ist eine „Sozialwohnung“ und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine solche zu erhalten?
Eine „Sozialwohnung“ ist eine Wohnung, die mit öffentlichen Geldern gefördert worden ist und deshalb für eine bestimmte Zeit verbilligt dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen muss. Eine „Sozialwohnung“ darf deshalb nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.
Der WBS kann allgemein oder für eine bestimmte Wohnung erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
Anzahl Familienmitglieder
| Wohnungsgröße in Quadratmeter (qm)
| Grenze für das jährliche Gesamteinkommen nach Abzug evtl. Werbungskosten und Pauschalen (ab 01.01.2022)
|
1 | 50 qm oder | 20.420,00 EURO |
2 | 65 qm oder | 24.600,00 EURO |
3 | 80 qm oder | 30.260,00 EURO |
4 | 95 qm oder | 35.920,00 EURO |
5 | 110 qm oder | 41.580,00 EURO |
Die Beträge ergeben sich dadurch, dass vom tatsächlichen steuerlichen Bruttoeinkommen erst Werbungskosten und dann die pauschalen Abzüge für Einkommen-steuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung abgezogen werden. Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, so erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes weitere Kind um 740,00 EURO.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum
oder 15 qm, z. B. bei jungen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, Blinden, rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten, Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer des WBS das 6. Lebensjahr mindestens eines der Kinder vollendet wird, ferner Eltern für den besuchsweisen Aufenthalt von einem oder mehreren außerhalb des Haushalts lebenden nicht volljährigen Kindern.
Die höchstzulässige Wohnungsgröße muss eingehalten werden (siehe Tabelle oben).
Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein muss schriftlich in Zimmer 335, 3. Etage, beantragt werden. Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wohnungssuchende, die nicht in Erkelenz wohnen, jedoch nach Erkelenz ziehen wollen, müssen den Wohnberechtigungsschein für eine „Sozialwohnung“ grundsätzlich bei ihrer Heimatgemeinde beantragen - es sei denn, der Wohnungssuchende hat in Erkelenz bereits eine bestimmte geförderte Wohnung in Aussicht (= schriftl. Einverständnis des Vermieters erforderlich).
Welche Unterlagen werden zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines benötigt?
- Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres einschließlich des aktuellen Einkommens oder
- Vorlage des aktuellen Steuerbescheides,
- aktueller Rentenanpassungsbescheid ,
- Leistungsnachweise Arbeitslosengeld I,
- Leistungsnachweise Arbeitslosengeld II,
- Nachweis Kindergeld in Form eines Kontoauszuges,
- Nachweis über Unterhaltszahlungen,
- Nachweise Krankengeld/Übergangsgeld,
- Schwerbehindertennachweis (wenn vorhanden),
- Nachweis Besuchsrecht,
- bei Schwangerschaft Kopie des Mutterpasses,
- bei jungen Ehepaaren Kopie der Heiratsurkunde.
(Junge Ehepaare sind Verheiratete bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.)
Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?
Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr und gilt für ganz Nordrhein-Westfalen.
Öffnungszeiten des Wohnungsamtes beim Baubetriebs- und Grünflächenamt:
montags - freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
sowie
dienstags zusätzlich von 14.00 – 16.00 Uhr.
Ansprechpartnerinnen:
Susanne Grünter, Tel.: 02431/85342, Fax: 02431/859342,
E-Mail: susanne.gruenter@erkelenz.de
Kristina Jansen (ab 01.12.2022), Tel.: 02431/85289, Fax: 02431/859289,
E-Mail: kristina.jansen@erkelenz.de
Kosten
Die Gebühr beträgt 10,00 EURO.
Von der Gebührenzahlung befreit sind Bezieher von Transferleistungen nach dem SGB II und SGB XII.
Hinweise und Besonderheiten
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- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung
Baubetriebs- und Grünflächenamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Leitfaden für Wohnungssuchende und Personen, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten
Die Stadt Erkelenz übt lediglich eine beratende Funktion hinsichtlich der Vermittlung von Wohnraum im Stadtgebiet aus. Auch werden nicht alle freien Wohnungen des Stadtgebietes Erkelenz registriert, in der Regel handelt es sich überwiegend um öffentlich geförderte Wohnungen.
Was kann ich als Wohnungssuchender tun?
Sie können sich bei der Stadt Erkelenz, Baubetriebs- und Grünflächenamt, Zimmer 335, als „wohnungssuchend“ registrieren lassen. Hierzu benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis. Gleichzeitig empfehlen wir, sich bei den ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften, z. B. Bauverein Erkelenz und LEG, als wohnungssuchend zu melden.
Das Internet sowie die Tagespresse bieten gute Möglichkeiten eine Wohnung zu finden, ebenso wie entsprechende Internetportale, wie z. B. immobilienscout24, immoworld.de u.a.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was ist eine „Sozialwohnung“ und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine solche zu erhalten?
Eine „Sozialwohnung“ ist eine Wohnung, die mit öffentlichen Geldern gefördert worden ist und deshalb für eine bestimmte Zeit verbilligt dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen muss. Eine „Sozialwohnung“ darf deshalb nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.
Der WBS kann allgemein oder für eine bestimmte Wohnung erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
Anzahl Familienmitglieder
| Wohnungsgröße in Quadratmeter (qm)
| Grenze für das jährliche Gesamteinkommen nach Abzug evtl. Werbungskosten und Pauschalen (ab 01.01.2022)
|
1 | 50 qm oder | 20.420,00 EURO |
2 | 65 qm oder | 24.600,00 EURO |
3 | 80 qm oder | 30.260,00 EURO |
4 | 95 qm oder | 35.920,00 EURO |
5 | 110 qm oder | 41.580,00 EURO |
Die Beträge ergeben sich dadurch, dass vom tatsächlichen steuerlichen Bruttoeinkommen erst Werbungskosten und dann die pauschalen Abzüge für Einkommen-steuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung abgezogen werden. Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, so erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes weitere Kind um 740,00 EURO.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum
oder 15 qm, z. B. bei jungen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, Blinden, rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten, Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer des WBS das 6. Lebensjahr mindestens eines der Kinder vollendet wird, ferner Eltern für den besuchsweisen Aufenthalt von einem oder mehreren außerhalb des Haushalts lebenden nicht volljährigen Kindern.
Die höchstzulässige Wohnungsgröße muss eingehalten werden (siehe Tabelle oben).
Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein muss schriftlich in Zimmer 335, 3. Etage, beantragt werden. Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wohnungssuchende, die nicht in Erkelenz wohnen, jedoch nach Erkelenz ziehen wollen, müssen den Wohnberechtigungsschein für eine „Sozialwohnung“ grundsätzlich bei ihrer Heimatgemeinde beantragen - es sei denn, der Wohnungssuchende hat in Erkelenz bereits eine bestimmte geförderte Wohnung in Aussicht (= schriftl. Einverständnis des Vermieters erforderlich).
Welche Unterlagen werden zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines benötigt?
- Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres einschließlich des aktuellen Einkommens oder
- Vorlage des aktuellen Steuerbescheides,
- aktueller Rentenanpassungsbescheid ,
- Leistungsnachweise Arbeitslosengeld I,
- Leistungsnachweise Arbeitslosengeld II,
- Nachweis Kindergeld in Form eines Kontoauszuges,
- Nachweis über Unterhaltszahlungen,
- Nachweise Krankengeld/Übergangsgeld,
- Schwerbehindertennachweis (wenn vorhanden),
- Nachweis Besuchsrecht,
- bei Schwangerschaft Kopie des Mutterpasses,
- bei jungen Ehepaaren Kopie der Heiratsurkunde.
(Junge Ehepaare sind Verheiratete bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.)
Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?
Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr und gilt für ganz Nordrhein-Westfalen.
Öffnungszeiten des Wohnungsamtes beim Baubetriebs- und Grünflächenamt:
montags - freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
sowie
dienstags zusätzlich von 14.00 – 16.00 Uhr.
Ansprechpartnerinnen:
Susanne Grünter, Tel.: 02431/85342, Fax: 02431/859342,
E-Mail: susanne.gruenter@erkelenz.de
Kristina Jansen (ab 01.12.2022), Tel.: 02431/85289, Fax: 02431/859289,
E-Mail: kristina.jansen@erkelenz.de
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