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BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Personalausweis und Pass: Verlust

Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:


Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Bürgerservice mitgeteilt werden.

Sind Sie sicher, dass es gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.

Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.

Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.

Hinweise 
Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits beim Bürgerservice eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.

Bei einer Verlustmeldung und gleichzeitiger Neubeantragung eines Personaldokumentes sind folgende Hinweise zu beachten:

Benötigte Unterlagen 
Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.

  • Ihren Führerschein
  • ein anderes amtliches Lichtbilddokument
  • Ihr Familienstammbuch
  • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde

Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Erkelenz ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.

Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.

Kosten

Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.

Hinweise und Besonderheiten

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Downloads

  • Verlust-und Wiederauffindungsanzeige.pdf

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Stefan Holten:
Herr André Hürtgen:
Tel: 02431 85-336
Frau Nina Lennartz:
Frau Pia Müller:
Herr Jakob Meul:
Frau Ina Gomez-Urquiza:
Frau Martina Larkamp:
Frau Nina Briese:
Personalausweis und Pass: Verlust

Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:


Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Bürgerservice mitgeteilt werden.

Sind Sie sicher, dass es gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.

Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.

Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.

Hinweise 
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Bei einer Verlustmeldung und gleichzeitiger Neubeantragung eines Personaldokumentes sind folgende Hinweise zu beachten:

Benötigte Unterlagen 
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  • ein anderes amtliches Lichtbilddokument
  • Ihr Familienstammbuch
  • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde

Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Erkelenz ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.

Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.

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Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Bürgerbüro, Ausweis, Pass https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1435/show
Bürgerbüro
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-336
Fax 02431 70558

Herr

Stefan

Holten

2

Herr

André

Hürtgen

2

02431 85-336

Frau

Nina

Lennartz

2

Frau

Pia

Müller

2

Herr

Jakob

Meul

48

Frau

Ina

Gomez-Urquiza

2

Frau

Martina

Larkamp

2

Frau

Nina

Briese

2

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