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Personalausweis; vorläufiger Personalausweis
Seit dem 01.11.2010 erhalten alle Personen, die einen Personalausweis beantragen, die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Die „alten“ Personalausweise behalten Ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht demnach nicht, ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich hier umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.
Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.
Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Kind immer zwingend bei der Antragstellung anwesend sein muss.
Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch zwei Erklärungen abzugeben (siehe Download).
Die Abholung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgt durch den Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen (bis 15 Jahre und 9 Monate) wird empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, ob der Personalausweis zur Abholung bereit liegt, da in diesen Fällen kein PIN-Brief durch die Bundesdruckerei verschickt wird. Der Personalausweis kann nur vom gesetzlichen Vertreter abgeholt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Abholung nicht erforderlich.
Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
- Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
- bei erstmaliger Antragstellung in Erkelenz das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
- bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel
zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten
Gebühren
Euro | |
Personalausweis (nach Vollendung des 24. Lebensjahres) | 37,00 |
Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) | 22,80 |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Für alle obigen Posten gelten folgende Zusatzgebühren: | |
Beantragung außerhalb der Dienstzeit | 13,00 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde im Inland als Auslandsdeutscher | 30,00 |
Kosten
siehe unter "Gebühren"
Bearbeitungsdauer
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen.
Hinweise und Besonderheiten
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Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Seit dem 01.11.2010 erhalten alle Personen, die einen Personalausweis beantragen, die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Die „alten“ Personalausweise behalten Ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht demnach nicht, ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich hier umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.
Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.
Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Kind immer zwingend bei der Antragstellung anwesend sein muss.
Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch zwei Erklärungen abzugeben (siehe Download).
Die Abholung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgt durch den Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen (bis 15 Jahre und 9 Monate) wird empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, ob der Personalausweis zur Abholung bereit liegt, da in diesen Fällen kein PIN-Brief durch die Bundesdruckerei verschickt wird. Der Personalausweis kann nur vom gesetzlichen Vertreter abgeholt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Abholung nicht erforderlich.
Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
- Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
- bei erstmaliger Antragstellung in Erkelenz das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
- bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel
zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten
Gebühren
Euro | |
Personalausweis (nach Vollendung des 24. Lebensjahres) | 37,00 |
Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) | 22,80 |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Für alle obigen Posten gelten folgende Zusatzgebühren: | |
Beantragung außerhalb der Dienstzeit | 13,00 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde im Inland als Auslandsdeutscher | 30,00 |
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1436/showHinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.