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Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass

Kurzbeschreibung

 

Hinweis für Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:

Anliegen von Besucher*innen mit Termin werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Bei geringem Publikumsverkehr, können ggfls. auch weitere Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet werden. Insbesondere an sogenannten Brückentagen sowie vor und während der Schulferien ist mit einem sehr hohen Besucheraufkommen zu rechnen, so dass Anliegen ohne Termin in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschreibung

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Erkelenz gemeldet sind.

Reisepässe dienen als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht und werden deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.

Es gibt kein Mindestalter für die Ausstellung eines Reisepasses, dieser kann ab Geburt beantragt werden.

Seit 01.01.2024 können für Kinder ausschließlich ePässe und Personalausweise ausgestellt werden, der Kinderreisepass wurde bundesweit abgeschafft.

Jugendliche ab 18 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Reisepass alleine beantragen.

Antragstellung für Personen unter 18 Jahre

Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten stellen. Dennoch ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Abholung

Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.Reisepässe für minderjährige Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.

Reisepass (Expresslieferung)

Es besteht die Möglichkeit, Reisepässe gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,00 € im Expressverfahren zu beantragen. Die Lieferzeit verkürzt sich im Expressverfahren von mehreren Wochen auf ca. drei bis fünf Werktage. (Eine verbindliche Zusage durch die Stadt Erkelenz für die rechtzeitige Herstellung durch die Bundesdruckerei kann nicht gegeben werden).

Reisepass mit zusätzlichen Seiten

Für vielreisende Personen besteht gegen eine zusätzliche Gebühr von 22,00 € die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten für Stempel, Visa, Sichtvermerke, etc. zu beantragen.

Zweitpass

Grundsätzlich darf jede Person nur einen Reisepass besitzen, es sei denn sie hat ein berechtigtes Interesse am Besitz mehrerer Reisepässe; z.B. Geschäftsleute und Vielreisende, soweit eine schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses seitens des Arbeitgebers vorgelegt wird oder die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses auf andere Weise glaubhaft gemacht wird.

Die Gültigkeitsdauer eines Zweitpasses beträgt immer maximal 6 Jahre.
Über das Vorliegen eines berechtigten Interesses wird durch die Passbehörde im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.

Vorläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe sind Notfalldokumente und dürfen nur ausgestellt werden, wenn die rechtzeitige Lieferung eines Reisepasses im Expressverfahren (s. oben) vor Reisebeginn nicht mehr möglich ist. Der beabsichtigte Reisebeginn muss durch geeignete Unterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) nachgewiesen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Reisepass im Ausland ggf. nicht bzw. nur unter zusätzlichen Auflagen für die Einreise akzeptiert wird. Hinweise zu ausländischen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Gültigkeitsdauer:

10 Jahre (Antragsteller*in ab 24 Jahre)
6 Jahre (Antragsteller*in bis 23 Jahre)
6 Jahre (Zweitpass)

vorläufige Reisepässe abhängig von der Reisedauer (maximal ein Jahr)

Hinweise zum Lichtbild (Änderungen zum 01.05.2025!):

Seit dem 01.05.2025 gelten bundesweit neue Vorgaben in Bezug auf die Lichtbilder in Personalausweisen und Reisepässen. 
Das Lichtbild muss, unabhängig vom Übertragungsweg, den gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.  
Als Übertragungsweg sind seit dem 01.05.2025 grundsätzlich nur noch eine Erfassung an einem Terminal in der Behörde oder eine Übermittlung über eine speziell gesicherte Cloud für Fotodienstleistungsunternehmen gestattet: 

Erfassung in der Behörde:

Die Nutzung des behördlichen Selbstbedienungsterminals ist gebührenpflichtig (s. unten). Es erfolgt kein Ausdruck des Bildes.

Insbesondere bei Säuglingen und kleinen Kindern (unter 6 Jahren) kann das Gelingen einer Fotoaufnahme am behördlichen Selbstbedienungsterminal nicht garantiert werden. In diesem Fall kann laternativ das Lichtbild bei einem Fotodienstleistungsunternehmen aufgenommen werden. 

 Übermittlung durch ein Fotodienstleistungsunternehmen:

Das Foto kann bei einem vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleister angefertigt werden. Diese geben das Bild über ein sicheres Cloud-System an die Behörde.


Die antragstellende Person erhält hierzu einen "Data-Matrix-Code", mit dem die Behörde das Foto abrufen kann. Ohne den Code ist ein Abruf des Lichtbildes für die Behörde nicht möglich.
Gebühren.

Eine Übersicht über Fotodienstleister, die bereits an das neue System angeschlossen sind, ist hier einsehbar.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass weder die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals noch die in die Cloud hochgeladenen Lichtbilder für Führerscheinanträge verwendet werden können. Bei Führerscheinbeantragungen über die Stadt Erkelenz müssen die Fotos weiterhin als Ausdruck in ausreichender Qualität und entsprechend der Vorgaben aus der Fotomustertafel (s. oben) vorgelegt werden.

  • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise beachten)
  • bei erstmaliger Antragstellung in Erkelenz das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
  • bei Eheschließung das Familienbuch/Heiratsurkunde
  • vor Eheschließung die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung
  • Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)

    Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.

Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 18 Jahren:

  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
  • Personalausweis/Reisepass beider Elternteile
  • Persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens ein*e gesetzliche*r Vertreter*in ist erforderlich 

Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

Digitales Lichtbild in der Behörde

6,00

Reisepass (ab 24 Jahre)

70,00

Reisepass (unter 24 Jahre)

37,50

Reisepass, vorläufiger (ein Jahr gültig)

26,00

Reisepass (48 Seiten)

zusätzlich 22,00

Reisepass (Expressverfahren, innerhalb drei Werktage)

zusätzlich 32,00

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen