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Reisepass: Kinderreisepass
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.
Beantragung
Die Antragstellung erfolgt durch den Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder sonstiger gesetzlicher Vertreter, z .B. der Vormund).
Die Anwesenheit des Kindes ist immer zwingend erforderlich.
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt.
Eine Vorberatung durch die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros wird empfohlen.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Kinderreisepass bzw. Kinderausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist,
- bei erstmaliger Antragstellung in Erkelenz das Familienbuch oder die Geburtsurkunde,
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten
Abholung
Der Kinderreisepass wird direkt vor Ort gefertigt und kann nur vom gesetzlichen Vertreter in Empfang genommen werden
Kosten
Gebühr für Erstausstellung 13,00 Euro Gebühr für Aktualisierung oder Verlängerung 6,00 Euro
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.
Beantragung
Die Antragstellung erfolgt durch den Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder sonstiger gesetzlicher Vertreter, z .B. der Vormund).
Die Anwesenheit des Kindes ist immer zwingend erforderlich.
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt.
Eine Vorberatung durch die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros wird empfohlen.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Kinderreisepass bzw. Kinderausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist,
- bei erstmaliger Antragstellung in Erkelenz das Familienbuch oder die Geburtsurkunde,
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten
Abholung
Der Kinderreisepass wird direkt vor Ort gefertigt und kann nur vom gesetzlichen Vertreter in Empfang genommen werden
Gebühr für Erstausstellung 13,00 Euro Gebühr für Aktualisierung oder Verlängerung 6,00 Euro
Kinderausweis, Kindereisepass, Bürgerbüro, Pass, Verlängerung https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1438/showStefan
Holten
2
Andre
Hürtgen
2
Nina
Lennartz
2
Pia
Müller
2
Jakob
Meul
48
Martina
Larkamp
2
Ina
Gomez-Urquiza
2
Nina
Briese
2