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Meldewesen: Melde-, Aufenthalts-, Lebensbescheinigung
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache oder durch Bevollmächtigung einer dritten Person erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers Gebühren
Kosten
9,00 Euro für behördliche oder private Zwecke, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache oder durch Bevollmächtigung einer dritten Person erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
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9,00 Euro für behördliche oder private Zwecke, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei
Bescheinigung, Bürgerbüro, Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Lebensbescheinigung https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1450/showHerr
Stefan
Holten
2
Herr
André
Hürtgen
2
Frau
Nina
Lennartz
2
Frau
Pia
Müller
2
Herr
Jakob
Meul
48
Frau
Ina
Gomez-Urquiza
2
Frau
Martina
Larkamp
2
Frau
Nina
Briese
2