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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Sofern ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden soll, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.

 

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.

 

  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit vollständiger Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke, Straße und ggfls. Hausnummer)
  • Bauzeichnungen / Aufteilungsplan in dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen
  • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein
  • Bezifferung aller zur derselben Eigentumseinheit gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen arabischen Ziffer in einem Kreis gekennzeichnet (Allgemeineigentumsräume nicht beziffern)
  • Nutzungsangabe der einzelnen Räume

Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Anzahl der Ausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. nach Anzahl und Art der zu bildenden Einheiten.

 

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