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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.
Benötigte Unterlagen:
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit vollständiger Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke, Straße und ggfls. Hausnummer)
- Bauzeichnungen in dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
Kosten
Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Anzahl der Ausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. nach Anzahl und Art der zu bildenden Einheiten.
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.
Benötigte Unterlagen:
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit vollständiger Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke, Straße und ggfls. Hausnummer)
- Bauzeichnungen in dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Anzahl der Ausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. nach Anzahl und Art der zu bildenden Einheiten.
Bescheinigung, Wohnungseigentum, Teileigentum, Bauaufsichts- und Hochbauamt https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1452/showStefanie
Rolfs
304
Irmtrud
Muckel-Jentgens
305