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Meldewesen: Gewerbezentralregister Auskunft
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Ausschreibungen und für behördliche Erlaubnisse können Gewerbezentralregisterauskünfte beantragt werden.
Die Belegart 1 dient der Auskunft an den Betroffenen und die Belegart 9 dient der Auskunft an eine Behörde (bitte Anschrift der jeweiligen Behörde bereithalten). Die Beantragung muss persönlich am Hauptwohnsitz erfolgen.
Sie können den Antrag auch im Internet stellen auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.
Im Gewerbezentralregister werden Verstöße von Firmen oder Geschäftsführern im Rahmen ihrer Tätigkeit gespeichert. Es ist ähnlich zu sehen wie das Führungszeugniss bei natürlichen Personen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Falls die Auskunft über eine Firma erfolgen soll, einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. die Handelsregisternummer
Kosten
13,00 Euro
Hinweise und Besonderheiten
Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird die eID-Funktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels benötigt.
Weitere Informationen
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- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Ausschreibungen und für behördliche Erlaubnisse können Gewerbezentralregisterauskünfte beantragt werden.
Die Belegart 1 dient der Auskunft an den Betroffenen und die Belegart 9 dient der Auskunft an eine Behörde (bitte Anschrift der jeweiligen Behörde bereithalten). Die Beantragung muss persönlich am Hauptwohnsitz erfolgen.
Sie können den Antrag auch im Internet stellen auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.
Im Gewerbezentralregister werden Verstöße von Firmen oder Geschäftsführern im Rahmen ihrer Tätigkeit gespeichert. Es ist ähnlich zu sehen wie das Führungszeugniss bei natürlichen Personen
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Falls die Auskunft über eine Firma erfolgen soll, einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. die Handelsregisternummer
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13,00 Euro
Gewerbezentralregisterauszug, Bürgerbüro https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1459/showStefan
Holten
2
Andre
Hürtgen
2
Nina
Lennartz
2
Pia
Müller
2
Jakob
Meul
48
Martina
Larkamp
2
Nina
Briese
2
Ina
Gomez-Urquiza
2