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Meldewesen: Gewerbezentralregisterauskunft

Online-Dienst

Kurzbeschreibung

 

Hinweis für Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:

Anliegen von Besucher*innen mit Termin werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Bei geringem Publikumsverkehr, können ggfls. auch weitere Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet werden. Insbesondere an sogenannten Brückentagen sowie vor und während der Schulferien ist mit einem sehr hohen Besucheraufkommen zu rechnen, so dass Anliegen ohne Termin in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschreibung

Zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Ausschreibungen und für behördliche Erlaubnisse können Gewerbezentralregisterauskünfte beantragt werden.

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße von Firmen oder Geschäftsführern im Rahmen ihrer Tätigkeit gespeichert. Es ist ähnlich zu sehen wie das Führungszeugniss bei natürlichen Personen.

Die Belegart 1 dient der Auskunft an den Betroffenen und die Belegart 9 dient der Auskunft an eine Behörde (bitte Anschrift der jeweiligen Behörde bereithalten).

Die Beantragung muss persönlich am Hauptwohnsitz erfolgen.

Bei Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft über das Gewerbe, ist der Antrag in der Gemeinde/Stadt des Firmensitzes zu stellen.

Sie können den Antrag auch im Internet stellen auf der Seite des Bundesamtes für Justiz. (LINK zum BfJ)

  • Personalausweis bzw. Reisepass 
  • Falls die Auskunft über eine Firma erfolgen soll, einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. die Handelsregisternummer

Bürgerbüro

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Zuständige Kontaktpersonen