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 Meldewesen: Gewerbezentralregister Auskunft

Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:


Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Ausschreibungen und für behördliche Erlaubnisse können Gewerbezentralregisterauskünfte beantragt werden.

Die Belegart 1 dient der Auskunft an den Betroffenen und die Belegart 9 dient der Auskunft an eine Behörde (bitte Anschrift der jeweiligen Behörde bereithalten). Die Beantragung muss persönlich am Hauptwohnsitz erfolgen.

Sie können den Antrag auch im Internet stellen auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße von Firmen oder Geschäftsführern im Rahmen ihrer Tätigkeit gespeichert. Es ist ähnlich zu sehen wie das Führungszeugniss bei natürlichen Personen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass 
  • Falls die Auskunft über eine Firma erfolgen soll, einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. die Handelsregisternummer

Kosten

13,00 Euro

Hinweise und Besonderheiten

Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird die eID-Funktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels benötigt.

Weitere Informationen

Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de

Zuständige Kontaktpersonen

Stefan Holten:
Andre Hürtgen:
Tel: 02431 85-336
Nina Lennartz:
Pia Müller:
Jakob Meul:
Martina Larkamp:
Nina Briese:
Ina Gomez-Urquiza:
Meldewesen: Gewerbezentralregister Auskunft

Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:


Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Ausschreibungen und für behördliche Erlaubnisse können Gewerbezentralregisterauskünfte beantragt werden.

Die Belegart 1 dient der Auskunft an den Betroffenen und die Belegart 9 dient der Auskunft an eine Behörde (bitte Anschrift der jeweiligen Behörde bereithalten). Die Beantragung muss persönlich am Hauptwohnsitz erfolgen.

Sie können den Antrag auch im Internet stellen auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße von Firmen oder Geschäftsführern im Rahmen ihrer Tätigkeit gespeichert. Es ist ähnlich zu sehen wie das Führungszeugniss bei natürlichen Personen

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13,00 Euro

Gewerbezentralregisterauszug, Bürgerbüro https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1459/show
Bürgerbüro
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-336
Fax 02431 70558

Stefan

Holten

2

Andre

Hürtgen

2

02431 85-336

Nina

Lennartz

2

Pia

Müller

2

Jakob

Meul

48

Martina

Larkamp

2

Nina

Briese

2

Ina

Gomez-Urquiza

2

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