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Ablösung von Stellplätzen
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen müssen grundsätzlich Stellplätze auf dem Baugrundstück hergestellt werden. Können die notwendigen Stellplätze z.B. aufgrund der besonderen Grundstücksverhältnisse nicht hergestellt werden, kann in bestimmten Fällen durch Zahlung eines Ablösebetrages an die Stadt Erkelenz auf diese Verpflichtung verzichtet werden. Die Voraussetzungen und die Höhe des Ablösevertrages sind in der Landesbauordnung und der Stellplatzsatzung der Stadt Erkelenz geregelt. Die eingegangenen Beträge werden für die Herstellung öffentlicher Stellplätze, zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder zur Verbesserung des Fahrradverkehrs verwendet.
Benötigte Unterlagen:
Formloser Antrag auf Ablösung von Stellplätzen einschließlich Stellplatznachweis und Angabe der Zahl der abzulösenden Stellplätze
Kosten
Keine, siehe aber oben
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz