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Abfallgebühren
Bei der Restmüllgebühr der Stadt Erkelenz handelt es sich um eine Einheitsgebühr. Diese beinhaltet bei den 40 l bis 240 l Restmüllgefäßen gleichzeitig die Kosten für ein 240 l Papiergefäß. Bei den Restmüllcontainern wird ein Papiergefäß in gleicher Größe zur Verfügung gestellt. Zudem sind durch die Restmüllgebühr die Kosten für Sperrgutabfuhr, Grünabfuhr sowie Nutzung des Schadstoffmobils und der Grünannahmestelle abgegolten.
Für die Abfallentsorgung werden je nach Bedarf unterschiedliche Gefäße zur Verfügung gestellt. Neben einer Restmüll- und einer Papiertonne besteht die Möglichkeit zusätzlich eine gebührenpflichtige Biotonne zu bestellen. Gelbe Tonne und Glasbehälter sind über das Duale System erhältlich (Kontaktdaten siehe unten). Ändert sich das Müllaufkommen durch eine Änderung der im Haushalt lebenden Personen, kann eine Änderung der Gefäßgröße jederzeit vorgenommen werden. Der Tausch eines Gefäßes ist gebührenpflichtig.
Die Leerung des Rest- und Bioabfallgefäßes erfolgt 14-tägig.
Die Leerung des Altpapiergefäßes erfolgt monatlich.
Die erstmalige Bestellung von Abfallgefäßen oder der Tausch von vorhandenen Behältnissen kann nur durch den Haus- bzw. Wohnungseigentümer erfolgen.
Bei Fragen zum Dualen System (Gelbe Tonne und Glaskörbe) richten Sie diese an:
Firma Schönmackers
Tel.: 0800 8884373 oder 02464 99040-0
Benötigte Unterlagen:
Für die Erstanmeldung sowie für Änderungen steht ein Formular zur Verfügung. Die Bestellung kann jedoch auch formlos erfolgen. Die Bestellung oder der Umtausch von Müllgefäßen muss zwingend schriftlich erfolgen und sollte folgende Daten enthalten:
- Adresse der Liegenschaft
- Telefonnummer eines Ansprechpartners
- bei Mietobjekten Telefonnummer eines Ansprechpartners vor Ort
- Angaben über die vorzunehmende Änderung bzw. Bestellung (Art und Literzahl)
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Zuständige Einrichtung
Steuerabteilung
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Bei der Restmüllgebühr der Stadt Erkelenz handelt es sich um eine Einheitsgebühr. Diese beinhaltet bei den 40 l bis 240 l Restmüllgefäßen gleichzeitig die Kosten für ein 240 l Papiergefäß. Bei den Restmüllcontainern wird ein Papiergefäß in gleicher Größe zur Verfügung gestellt. Zudem sind durch die Restmüllgebühr die Kosten für Sperrgutabfuhr, Grünabfuhr sowie Nutzung des Schadstoffmobils und der Grünannahmestelle abgegolten.
Für die Abfallentsorgung werden je nach Bedarf unterschiedliche Gefäße zur Verfügung gestellt. Neben einer Restmüll- und einer Papiertonne besteht die Möglichkeit zusätzlich eine gebührenpflichtige Biotonne zu bestellen. Gelbe Tonne und Glasbehälter sind über das Duale System erhältlich (Kontaktdaten siehe unten). Ändert sich das Müllaufkommen durch eine Änderung der im Haushalt lebenden Personen, kann eine Änderung der Gefäßgröße jederzeit vorgenommen werden. Der Tausch eines Gefäßes ist gebührenpflichtig.
Die Leerung des Rest- und Bioabfallgefäßes erfolgt 14-tägig.
Die Leerung des Altpapiergefäßes erfolgt monatlich.
Die erstmalige Bestellung von Abfallgefäßen oder der Tausch von vorhandenen Behältnissen kann nur durch den Haus- bzw. Wohnungseigentümer erfolgen.
Bei Fragen zum Dualen System (Gelbe Tonne und Glaskörbe) richten Sie diese an:
Firma Schönmackers
Tel.: 0800 8884373 oder 02464 99040-0
Benötigte Unterlagen:
Für die Erstanmeldung sowie für Änderungen steht ein Formular zur Verfügung. Die Bestellung kann jedoch auch formlos erfolgen. Die Bestellung oder der Umtausch von Müllgefäßen muss zwingend schriftlich erfolgen und sollte folgende Daten enthalten:
- Adresse der Liegenschaft
- Telefonnummer eines Ansprechpartners
- bei Mietobjekten Telefonnummer eines Ansprechpartners vor Ort
- Angaben über die vorzunehmende Änderung bzw. Bestellung (Art und Literzahl)
Silvia
Goßen
4
Johannes
Drews
5
Herr
Ralf
Görtz
6