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 Geburtsbeurkundung

Hinweis:

Die Umbauarbeiten Franziskanerplatz haben begonnen! Im ersten Bauabschnitt wird ein Teil der Gasthausstraße zwischen Hauptschule und Stadthalle für den Verkehr gesperrt. Der Franziskanerplatz bzw. das Standesamt ist deshalb ab dem 19. April mit dem Auto vorerst nur noch über die Aachener Straße erreichbar. Die Einbahnstraßenregelung in der Gasthausstraße wird in diesem Zeitraum aufgehoben, damit die Parkplätze im Innenhof der Stadtverwaltung erreichbar bleiben.

Beurkundung der Geburt von Kindern, die in Erkelenz geboren wurden

(unabhängig vom Wohnort der Eltern).

Geburt im Krankenhaus:

Seit dem 1.1.2009 ist das neue Personenstandsgesetz (PStG) in Kraft getreten. Danach ist das Krankenhaus zur schriftlichen Geburtsanzeige beim Standesamt verpflichtet (innerhalb von 8 Werktagen ab dem Tag der Geburt). Eine Frist zur Vorlage weiterer Dokumente durch die Eltern besteht nicht!

Hausgeburt im Stadtgebiet Erkelenz:

Bei einer Hausgeburt besteht im Gegensatz zur Krankenhausgeburt eine mündliche Anzeigepflicht der Eltern. Auch hier gilt wie bei der Krankenhausgeburt die 8-Tages-Frist. Die Hebamme stellt Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften persönlich zu uns ins Standesamt bringen müssen

Beurkundung der Geburt

Um Ihnen unnötige Wege ins Standesamt und Wartezeit dort zu ersparen, möchten wir Sie über den Ablauf der Geburtsbeurkundung Ihres Kindes informieren.

Zunächst möchten wir mit Ihnen klären, welche Unterlagen für die Beurkundung Ihres Kindes erforderlich sind. Das kann je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, Ort und Datum der Eheschließung, Geburtsort der Eltern sehr unterschiedlich sein.

Daher stellen wir hier einen Fragebogen zur Verfügung, den Sie bitte herunterladen, ausfüllen und an die eMail-Adresse standesamt@erkelenz.de senden.

Sie erhalten dann per eMail eine Mitteilung, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt werden und wie Sie diese einreichen können.

Falls Sie die Unterlagen lieber persönlich abgeben möchten, senden wir Ihnen mit gleicher eMail einen Link zur Buchung eines Termins über das Serviceportal der Stadt Erkelenz. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen im Original zu diesem Termin mit. Nach Prüfung der Unterlagen im Standesamt erhalten Sie Ihre Originale zurück und bezahlen die Gebühren für die Urkunden in gewünschter Anzahl.

Die Beurkundung Ihres Kindes wird einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen die Geburtsurkunden Ihres Kindes sowie eingereichte Originale per Post zu.

Sie erhalten neben der/den gebührenpflichtigen Urkunden noch 3 gebührenfreie Urkunden. Diese sind für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse.

Außerdem erhält Ihr Meldeamt eine Mitteilung über die Beurkundung Ihres Kindes. Damit ist Ihr Kind beim Meldeamt angemeldet. Das Meldeamt wiederum gibt die Information an das Finanzamt weiter. Von dort wird Ihnen automatisch die Steuer-ID Ihres Kindes zugesendet. Diese wird für die Beantragung des Kindergeldes benötigt.

Sie müssen nur noch selber bei Ihrem Meldeamt einen Kinderpass beantragten.

Sollten für Sie aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit weitere Meldepflichten bestehen, werden Sie im Rahmen des persönlichen Termins informiert.

Gebühren:

10,- Euro für die erste Urkunde je Format, 5,- Euro für jede weitere Urkunde des gleichen Formats.

Kosten

10,- Euro für die erste Urkunde; 5,- Euro für jede weitere Urkunde sowie 3 gebührenfreie Bescheinigungen für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.

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Downloads

  • Geburtsbeurkundung Fragebogen
  • Geburt Namenserklärung Eltern

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Stadtverwaltung Nebenstelle
Franziskanerplatz 10
41812 Erkelenz
E-Mail: standesamt@erkelenz.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Daniela Koep:
Tel: 02431 85-300
E-Mail: daniela.koep@erkelenz.de
Herr Hermann-Josef Steffens:
Tel: 02431 85-301
E-Mail: hermann-josef.steffens@erkelenz.de
Herr Christoph Cramer:
Tel: 02431 85-302
E-Mail: christoph.cramer@erkelenz.de
Frau Lena Godfrey:
Tel: 02431 85-303
E-Mail: lena.godfrey@erkelenz.de
Geburtsbeurkundung

Hinweis:

Die Umbauarbeiten Franziskanerplatz haben begonnen! Im ersten Bauabschnitt wird ein Teil der Gasthausstraße zwischen Hauptschule und Stadthalle für den Verkehr gesperrt. Der Franziskanerplatz bzw. das Standesamt ist deshalb ab dem 19. April mit dem Auto vorerst nur noch über die Aachener Straße erreichbar. Die Einbahnstraßenregelung in der Gasthausstraße wird in diesem Zeitraum aufgehoben, damit die Parkplätze im Innenhof der Stadtverwaltung erreichbar bleiben.

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(unabhängig vom Wohnort der Eltern).

Geburt im Krankenhaus:

Seit dem 1.1.2009 ist das neue Personenstandsgesetz (PStG) in Kraft getreten. Danach ist das Krankenhaus zur schriftlichen Geburtsanzeige beim Standesamt verpflichtet (innerhalb von 8 Werktagen ab dem Tag der Geburt). Eine Frist zur Vorlage weiterer Dokumente durch die Eltern besteht nicht!

Hausgeburt im Stadtgebiet Erkelenz:

Bei einer Hausgeburt besteht im Gegensatz zur Krankenhausgeburt eine mündliche Anzeigepflicht der Eltern. Auch hier gilt wie bei der Krankenhausgeburt die 8-Tages-Frist. Die Hebamme stellt Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften persönlich zu uns ins Standesamt bringen müssen

Beurkundung der Geburt

Um Ihnen unnötige Wege ins Standesamt und Wartezeit dort zu ersparen, möchten wir Sie über den Ablauf der Geburtsbeurkundung Ihres Kindes informieren.

Zunächst möchten wir mit Ihnen klären, welche Unterlagen für die Beurkundung Ihres Kindes erforderlich sind. Das kann je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, Ort und Datum der Eheschließung, Geburtsort der Eltern sehr unterschiedlich sein.

Daher stellen wir hier einen Fragebogen zur Verfügung, den Sie bitte herunterladen, ausfüllen und an die eMail-Adresse standesamt@erkelenz.de senden.

Sie erhalten dann per eMail eine Mitteilung, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt werden und wie Sie diese einreichen können.

Falls Sie die Unterlagen lieber persönlich abgeben möchten, senden wir Ihnen mit gleicher eMail einen Link zur Buchung eines Termins über das Serviceportal der Stadt Erkelenz. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen im Original zu diesem Termin mit. Nach Prüfung der Unterlagen im Standesamt erhalten Sie Ihre Originale zurück und bezahlen die Gebühren für die Urkunden in gewünschter Anzahl.

Die Beurkundung Ihres Kindes wird einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen die Geburtsurkunden Ihres Kindes sowie eingereichte Originale per Post zu.

Sie erhalten neben der/den gebührenpflichtigen Urkunden noch 3 gebührenfreie Urkunden. Diese sind für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse.

Außerdem erhält Ihr Meldeamt eine Mitteilung über die Beurkundung Ihres Kindes. Damit ist Ihr Kind beim Meldeamt angemeldet. Das Meldeamt wiederum gibt die Information an das Finanzamt weiter. Von dort wird Ihnen automatisch die Steuer-ID Ihres Kindes zugesendet. Diese wird für die Beantragung des Kindergeldes benötigt.

Sie müssen nur noch selber bei Ihrem Meldeamt einen Kinderpass beantragten.

Sollten für Sie aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit weitere Meldepflichten bestehen, werden Sie im Rahmen des persönlichen Termins informiert.

Gebühren:

10,- Euro für die erste Urkunde je Format, 5,- Euro für jede weitere Urkunde des gleichen Formats.

10,- Euro für die erste Urkunde; 5,- Euro für jede weitere Urkunde sowie 3 gebührenfreie Bescheinigungen für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.

Beurkundungen, Standesamt, Geburt, Geburtsurkunde https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1466/show
Standesamt
001 Franziskanerplatz 10 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-300
Fax 02431 85-9300

Frau

Daniela

Koep

101

02431 85-300
daniela.koep@erkelenz.de

Herr

Hermann-Josef

Steffens

1

02431 85-301
hermann-josef.steffens@erkelenz.de

Herr

Christoph

Cramer

1

02431 85-302
christoph.cramer@erkelenz.de

Frau

Lena

Godfrey

1

02431 85-303
lena.godfrey@erkelenz.de
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