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Geburtsbeurkundung
Beurkundung der Geburt von Kindern, die in Erkelenz geboren wurden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).
Geburt im Krankenhaus:
Seit dem 1.1.2009 ist das neue Personenstandsgesetz (PStG) in Kraft getreten. Danach ist das Krankenhaus zur schriftlichen Geburtsanzeige beim Standesamt verpflichtet (innerhalb von 8 Werktagen ab dem Tag der Geburt). Eine Frist zur Vorlage weiterer Dokumente durch die Eltern besteht nicht!
Hausgeburt im Stadtgebiet Erkelenz:
Bei einer Hausgeburt besteht im Gegensatz zur Krankenhausgeburt eine mündliche Anzeigepflicht der Eltern. Auch hier gilt wie bei der Krankenhausgeburt die 8-Tages-Frist. Die Hebamme stellt Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften persönlich zu uns ins Standesamt bringen müssen.
Beurkundung der Geburt
Um Ihnen unnötige Wege ins Standesamt und Wartezeit dort zu ersparen, möchten wir Sie über den Ablauf der Geburtsbeurkundung Ihres Kindes informieren.
Zunächst möchten wir mit Ihnen klären, welche Unterlagen für die Beurkundung Ihres Kindes erforderlich sind. Das kann je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, Ort und Datum der Eheschließung, Geburtsort der Eltern sehr unterschiedlich sein.
Dazu benötigen wir von Ihnen Angaben, die wir mithilfe eines Fragebogens erheben.
Sie erhalten im Krankenhaus einen Fragebogen mit QR-Code. Über diesen können Sie den Fragebogen „online“ ausfüllen.
Alternativ können Sie den Fragebogen herunterladen und „von Hand“ ausgefüllt per eMail an standesamt@erkelenz.de senden.
Sie erhalten dann per eMail eine Rückmeldung, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt werden und wie Sie diese einreichen können.
Falls Sie die Unterlagen lieber persönlich abgeben möchten, senden wir Ihnen mit gleicher eMail einen Link zur Buchung eines Termins über das Serviceportal der Stadt Erkelenz. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen im Original zu diesem Termin mit. Nach Prüfung der Unterlagen im Standesamt erhalten Sie Ihre Originale zurück und bezahlen die Gebühren für die Urkunden in gewünschter Anzahl.
Die Beurkundung Ihres Kindes wird einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen die Geburtsurkunden Ihres Kindes sowie eingereichte Originale per Post zu.
Sie erhalten neben der/den gebührenpflichtigen Urkunden noch 3 gebührenfreie Urkunden. Diese sind für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse.
Außerdem erhält Ihr Meldeamt eine Mitteilung über die Beurkundung Ihres Kindes. Damit ist Ihr Kind beim Meldeamt angemeldet. Das Meldeamt wiederum gibt die Information an das Finanzamt weiter. Von dort wird Ihnen automatisch die Steuer-ID Ihres Kindes zugesendet. Diese wird für die Beantragung des Kindergeldes benötigt.
Unterlagen
Schritt 1: Fragebogen zur Geburtsbeurkundung inkl. Kopie/Fotos der Ausweisdokumente (auch online möglich)
Schritt 2: Namenserklärung von beiden Elternteilen unterschrieben inkl. der individuell angeforderten Nachweise/Unterlagen
Kosten
10,- Euro für die erste Urkunde je Format, 5,- Euro für jede weitere Urkunde des gleichen Formats.
Im Online-Fragebogen ist die Zahlung via PayPal oder giropay integriert.
Hinweise und Besonderheiten
Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto NRW benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung Nebenstelle
Franziskanerplatz 10
41812 Erkelenz
E-Mail: standesamt@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Beurkundung der Geburt von Kindern, die in Erkelenz geboren wurden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).
Geburt im Krankenhaus:
Seit dem 1.1.2009 ist das neue Personenstandsgesetz (PStG) in Kraft getreten. Danach ist das Krankenhaus zur schriftlichen Geburtsanzeige beim Standesamt verpflichtet (innerhalb von 8 Werktagen ab dem Tag der Geburt). Eine Frist zur Vorlage weiterer Dokumente durch die Eltern besteht nicht!
Hausgeburt im Stadtgebiet Erkelenz:
Bei einer Hausgeburt besteht im Gegensatz zur Krankenhausgeburt eine mündliche Anzeigepflicht der Eltern. Auch hier gilt wie bei der Krankenhausgeburt die 8-Tages-Frist. Die Hebamme stellt Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften persönlich zu uns ins Standesamt bringen müssen.
Beurkundung der Geburt
Um Ihnen unnötige Wege ins Standesamt und Wartezeit dort zu ersparen, möchten wir Sie über den Ablauf der Geburtsbeurkundung Ihres Kindes informieren.
Zunächst möchten wir mit Ihnen klären, welche Unterlagen für die Beurkundung Ihres Kindes erforderlich sind. Das kann je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, Ort und Datum der Eheschließung, Geburtsort der Eltern sehr unterschiedlich sein.
Dazu benötigen wir von Ihnen Angaben, die wir mithilfe eines Fragebogens erheben.
Sie erhalten im Krankenhaus einen Fragebogen mit QR-Code. Über diesen können Sie den Fragebogen „online“ ausfüllen.
Alternativ können Sie den Fragebogen herunterladen und „von Hand“ ausgefüllt per eMail an standesamt@erkelenz.de senden.
Sie erhalten dann per eMail eine Rückmeldung, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt werden und wie Sie diese einreichen können.
Falls Sie die Unterlagen lieber persönlich abgeben möchten, senden wir Ihnen mit gleicher eMail einen Link zur Buchung eines Termins über das Serviceportal der Stadt Erkelenz. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen im Original zu diesem Termin mit. Nach Prüfung der Unterlagen im Standesamt erhalten Sie Ihre Originale zurück und bezahlen die Gebühren für die Urkunden in gewünschter Anzahl.
Die Beurkundung Ihres Kindes wird einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen die Geburtsurkunden Ihres Kindes sowie eingereichte Originale per Post zu.
Sie erhalten neben der/den gebührenpflichtigen Urkunden noch 3 gebührenfreie Urkunden. Diese sind für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse.
Außerdem erhält Ihr Meldeamt eine Mitteilung über die Beurkundung Ihres Kindes. Damit ist Ihr Kind beim Meldeamt angemeldet. Das Meldeamt wiederum gibt die Information an das Finanzamt weiter. Von dort wird Ihnen automatisch die Steuer-ID Ihres Kindes zugesendet. Diese wird für die Beantragung des Kindergeldes benötigt.
Schritt 1: Fragebogen zur Geburtsbeurkundung inkl. Kopie/Fotos der Ausweisdokumente (auch online möglich)
Schritt 2: Namenserklärung von beiden Elternteilen unterschrieben inkl. der individuell angeforderten Nachweise/Unterlagen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto NRW benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1466/show