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Grundstücksanschlussleitung/Hausanschluss
Gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz, ist jedes bebaute Grundstück unterirdisch mit einer Grundstücksanschlussleitung am öffentlichen Kanal anzuschließen. Diese Leitung wird durch das vom Abwasserbetrieb beauftrage Jahresvertragsunternehmen für Kanalbaumaßnahmen hergestellt. Der Anschlussnehmer leistet Kostenersatz in der Höhe von Einheitssätzen, die in der jeweils gültigen Entwässerungssatzung festgelegt sind. Neben diesen Herstellungskosten hat der Anschlussnehmer auch die Kosten für eventuell erforderliche Erneuerung, Veränderung und Unterhaltung der Leitung im öffentlichen Bereich zu übernehmen. Auch eine eventuelle Verstopfung ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu beseitigen. Teilweise liegen bereits Kanalhausanschlüsse bis auf dem jeweiligen Grundstück. Wenn Unterlagen über die Lage vorhanden sind, können diese beim Tiefbauamt angefordert werden.
Bei der Beantragung zur Herstellung eines Hausanschlusses sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Antrag zur Herstellung eines Kanalhausanschlusses.
- Lageplan (von Maßstab 1:100 bis Maßstab 1:500) mit Eintragung der Anschlusshöhe an der Grundstücksgrenze und die Lage des Hausanschlusses an der Grenze.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben. Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach § 11 der Abwassergebührensatzung der Stadt Erkelenz.
Hinweise und Besonderheiten
Für die Beantragung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises notwendig.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt/städtischer Abwasserbetrieb
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz, ist jedes bebaute Grundstück unterirdisch mit einer Grundstücksanschlussleitung am öffentlichen Kanal anzuschließen. Diese Leitung wird durch das vom Abwasserbetrieb beauftrage Jahresvertragsunternehmen für Kanalbaumaßnahmen hergestellt. Der Anschlussnehmer leistet Kostenersatz in der Höhe von Einheitssätzen, die in der jeweils gültigen Entwässerungssatzung festgelegt sind. Neben diesen Herstellungskosten hat der Anschlussnehmer auch die Kosten für eventuell erforderliche Erneuerung, Veränderung und Unterhaltung der Leitung im öffentlichen Bereich zu übernehmen. Auch eine eventuelle Verstopfung ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu beseitigen. Teilweise liegen bereits Kanalhausanschlüsse bis auf dem jeweiligen Grundstück. Wenn Unterlagen über die Lage vorhanden sind, können diese beim Tiefbauamt angefordert werden.
Bei der Beantragung zur Herstellung eines Hausanschlusses sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Antrag zur Herstellung eines Kanalhausanschlusses.
- Lageplan (von Maßstab 1:100 bis Maßstab 1:500) mit Eintragung der Anschlusshöhe an der Grundstücksgrenze und die Lage des Hausanschlusses an der Grenze.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1470/show