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 Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose: Hilfen

O. a. Personen erhalten auf Grund des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG NRW) von ihrer persönlichen Situation einen finanziellen Ausgleich, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen abzudecken.
 

Blindengeld kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2% beträgt. Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege (Tages, - Nacht- oder Kurzzeitpflege), wird das Blindengeld teilweise gekürzt. Blindenhilfe kann gewährt werden für Personen ab 60 Jahren, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2% beträgt. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 5% beträgt. Hilfe für Gehörlose erhalten gehörlose Personen mit angeborener Taubheit oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch beim örtlichen Sozialhilfeträger eingereicht werden.

Notwendige Antragsunterlagen:

  • Personalausweis
  • Bescheid des Versorgungsamtes über die Schwerbehinderung (sofern vorhanden)
  • Bescheid Pflegekasse (sofern Leistungen von dort gewährt werden)
  • Fachärztliche Bescheinigung des Augenarztes (Formular erhalten Sie beim Sozialamt). Sofern ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "BL" vorliegt, ist keine fachärztliche Bescheinigung notwendig.

Formulare:

  • Augenfachärztliche Bescheinigung
  • Antragsformular für Gehörlose
  • HNO Bescheinigung

Kosten

keine

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Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Hans-Jürgen Drews:
Tel: 02431 85-238
E-Mail: hans-juergen.drews@erkelenz.de
Frau Gaby Plücken:
Tel: 02431 85-227
E-Mail: gabi.pluecken@erkelenz.de
Herr Stefan Gerards:
Tel: 02431 85316
E-Mail: stefan.gerards@erkelenz.de
Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose: Hilfen
O. a. Personen erhalten auf Grund des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG NRW) von ihrer persönlichen Situation einen finanziellen Ausgleich, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen abzudecken.
 

Blindengeld kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2% beträgt. Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege (Tages, - Nacht- oder Kurzzeitpflege), wird das Blindengeld teilweise gekürzt. Blindenhilfe kann gewährt werden für Personen ab 60 Jahren, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2% beträgt. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 5% beträgt. Hilfe für Gehörlose erhalten gehörlose Personen mit angeborener Taubheit oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch beim örtlichen Sozialhilfeträger eingereicht werden.

Notwendige Antragsunterlagen:

  • Personalausweis
  • Bescheid des Versorgungsamtes über die Schwerbehinderung (sofern vorhanden)
  • Bescheid Pflegekasse (sofern Leistungen von dort gewährt werden)
  • Fachärztliche Bescheinigung des Augenarztes (Formular erhalten Sie beim Sozialamt). Sofern ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "BL" vorliegt, ist keine fachärztliche Bescheinigung notwendig.

Formulare:

  • Augenfachärztliche Bescheinigung
  • Antragsformular für Gehörlose
  • HNO Bescheinigung

keine

Blinde, hochgradig Sehbehinderte, Gehörlose, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1475/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Hans-Jürgen

Drews

61

02431 85-238
hans-juergen.drews@erkelenz.de

Frau

Gaby

Plücken

62

02431 85-227
gabi.pluecken@erkelenz.de

Herr

Stefan

Gerards

62

02431 85316
stefan.gerards@erkelenz.de
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