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Akteneinsicht Bauakten

Online-Dienst

Beschreibung

Das Bauarchiv hält Akten über Bauvorhaben ab ca. 1950 vor. Auf Anfrage können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei berechtigtem Interesse mit Vollmacht des Eigentümers und Vorlage des Personalausweises Bauakten einsehen, sofern diese vorhanden sind.

Die Stadt Erkelenz hat mit der Digitalisierung des Bauaktenarchives begonnen. Hierzu wurden bereits Teile des Archives ausgelagert, um dort digitalisiert zu werden. Sofern die angeforderte Akte schon zur Digitalisierung vorbereitet wurde, können Sie diese komplett im PDF-Format erhalten. Falls die Papierakte noch in unserem Archiv liegt, kann Sie nach Terminabsprache vor Ort eingesehen werden.

Das Bauaktenarchiv dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken. Den Eigentümern der Grundstücke können diese Akten helfen, ihre eigenen Unterlagen zu vervollständigen.

Die Bauherrin oder der Bauherr und die späteren Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren. Diese Unterlagen sind an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben. (§ 74 Bauordnung NRW).

Baurechtliche Erläuterungen zu den Akteninhalten können im Rahmen der Akteneinsicht nicht gegeben werden.

Vor Akteneinsicht ist ein Online-Antrag einzureichen. Senden Sie bitte eine Mail an bauaufsicht@erkelenz.de oder beantragen Sie die Einsicht über das Serviceportal. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück/e, Name des Bauherrn und Baujahr) anzugeben. Ebenfalls ist die Anschrift mit Telefonnummer des Antragstellers erforderlich.

Außerdem ist der Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.

Falls eine Akte vorhanden ist, erhalten Sie einen Link für eine Terminvereinbarung vor Ort (für noch nicht digitalisierte Akten) oder den Scan der bereits digitalisierten Akte per Mail

Bei den Scans ist es nicht möglich, Ihnen einzelne Seiten zur Verfügung zu stellen oder Fragen zu Ihrem Gebäude (z.B. wie alt ist das Gebäude, welcher Teil ist genehmigt) zu beantworten.

Für die zur Verfügung gestellten gescannten Akten wird je angefangene halbe Stunde eine Gebühr in Höhe von 24,00 € erhoben.

Vorab:

  • Online-Anfrage

Bei Akteneinsicht:

  • Personalausweis
  • ggf. Vollmacht des Eigentümers

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link

Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein BundID Konto benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.

Für die Einsichtnahme von noch nicht digitalisierten Bauakten aus dem Bauarchiv wird pauschal eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben. Für die Anfertigung von Kopien werden Gebühren erhoben, die sich nach Anzahl und Größe der zu fertigenden Kopien richten.

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