BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorliegen (Erstuntersuchung).
Vor dem Arztbesuch benötigen sie eine Bescheinigung, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Diesen "Untersuchungsberechtigungsschein" erhalten sie beim Bürgerbüro.
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung des Arztes vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist. Hierfür ist dann erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein (Nachuntersuchung) erforderlich.
Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
keine
Hinweise und Besonderheiten
Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorliegen (Erstuntersuchung).
Vor dem Arztbesuch benötigen sie eine Bescheinigung, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Diesen "Untersuchungsberechtigungsschein" erhalten sie beim Bürgerbüro.
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung des Arztes vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist. Hierfür ist dann erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein (Nachuntersuchung) erforderlich.
Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
keine
UB Schein, grüner Schein, grüner Zettel https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1494/showStefan
Holten
2
Nina
Lennartz
2
Pia
Müller
2
Jakob
Meul
48
Ina
Gomez-Urquiza
2
Martina
Larkamp
2
Nina
Briese
2