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Kindertagespflege: Beratung rund um das Thema Kindertagespflege, Erteilung Pflegerlaubnis, Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine solche Pflegeerlaubnis erteilt werden kann sowie zur Höhe der Geldleistung, die Kindertagespflegepersonen gewährt wird, empfehlen wir eine persönliche Kontaktaufnahme.
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- Antrag auf Kindertagespflege gem-. § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
- Elterninformation über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine solche Pflegeerlaubnis erteilt werden kann sowie zur Höhe der Geldleistung, die Kindertagespflegepersonen gewährt wird, empfehlen wir eine persönliche Kontaktaufnahme.
Benötigte Unterlagen:
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Inga
Dittmar
170
Dorothee
Pütz
170